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Bitte sparen Sie Wasser!

··3071 Wörter·15 min
Inhaltsverzeichnis

Aus dem Mitteilungsblatt der Gemeinde …
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… Prem, August 2026, Seite 1:1

Eine Gemeinde bittet ihre Bürger um Zurückhaltung. Die Wasserlage sei angespannt.

Das klingt zunächst vernünftig in einem trockenen Sommer.


Take-away für Ungeduldige
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Wasser ist knapp? Dann sollten wir sparen – aber gezielt. Dafür müssen wir wissen, wer wie viel Wasser verbraucht, wo tatsächlich Verschwendung entsteht und wo Einsparungen am meisten bewirken. Ein pauschaler Appell an die Bürger reicht nicht: Nötig sind verständliche Informationen, nachvollziehbare Kriterien und konkrete Sparziele. Dabei geht es nicht um Schuldzuweisungen, sondern darum, unnötigen Verbrauch zu erkennen und gemeinsam effizienter mit Wasser umzugehen. Wassersparen sollte kein moralischer Appell an Einzelne sein, sondern ein gemeinsames Projekt der ganzen Gemeinde.


Aber: Sollte nicht, wer gemeinsames, zumal mit Einschränkungen verbundenes Handeln erwartet, mehr mitteilen? Genügt es, zu einem bewussteren Umgang mit Wasser aufzurufen und dabei vor allem das Bewässern von Gärten sowie das Befüllen von Pools und Planschbecken zu nennen?

Die Mitteilung hinterlässt Unbehagen. In einem kurzen Absatz alarmiert sie, ohne hinreichend zu informieren – und kann dadurch verärgern.

Sie kennzeichnet die Lage als „angespannt“, spricht von einer „Niedrigwasserlage“ und einem „Notverbund“, nennt aber keine Zahl und keine weiterführende Information, anhand derer die Bürger die Lage beurteilen könnten. Dafür benennt sie sehr konkret diejenigen, die sich einschränken sollen.

Doch „leicht vermeidbarer Verbrauch“ ist nicht dasselbe wie „größter Verbrauch“ oder gar „Verschwendung“.

So macht sie unversehens aus einem Problem der öffentlichen Daseinsvorsorge eine Frage individuellen Wohlverhaltens.

Um die Lage beurteilen zu können, wären vor allem fünf Fragen zu beantworten:

  1. Was genau ist überhaupt knapp?
  2. Wer verbraucht wie viel?
  3. Warum war die Lage absehbar?
  4. Welche Einsparung wird mit welchem Ziel verlangt?
  5. Welche Informationen schuldet die öffentliche Hand?

1. Eine Bitte ersetzt keine Wasserbilanz
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Was bedeutet „angespannt“ konkret? Wie hat sich der Grundwasserstand gegenüber dem langjährigen Mittel, dem Vorjahr und dem Trockenjahr 2018 entwickelt? Welche Menge darf der Brunnen wasserrechtlich entnehmen, welche kann er technisch fördern und welche gilt nach heutiger hydrogeologischer Einschätzung als nachhaltig? Bei welchem Wasserstand muss die Förderung eingeschränkt oder eingestellt werden? Dient der Notverbund mit Steingaden lediglich der vorsorglichen Entlastung – oder wird er auf absehbare Zeit benötigt?

Wie viel Wasser fördert Prem derzeit selbst, wie viel wird aus Steingaden bezogen? Wie hoch ist der durchschnittliche Tagesverbrauch, wie hoch ist er an besonders heißen Tagen? Welche Verbrauchsmenge wäre unter den gegenwärtigen Bedingungen noch vertretbar? Welche Reserve bleibt, falls die Trockenheit anhält oder solche Perioden künftig häufiger auftreten?

Keine dieser naheliegenden Fragen wird beantwortet.

Dabei wären Zahlen allein noch nicht ausreichend. Sie müssten eingeordnet, Zusammenhänge erklärt und mögliche strukturelle Probleme offengelegt werden.

Ist vor allem die Grundwasserneubildung zu gering? Reicht die technische Förderleistung des Brunnens nicht aus? Entsteht der Engpass nur an einzelnen Spitzentagen? Oder sind auch Leitungsnetz, Speicher und Verbundkapazitäten betroffen? Je nach Ursache wären andere Maßnahmen erforderlich.

Von alldem erfährt man nichts. Keine einzige Antwort. Wer aber sparen soll, sollte erfahren, welche Probleme genau dadurch gelöst werden sollen und können.

2. Wer verbraucht wie viel?
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Im Mitteilungsblatt wird lediglich der Eindruck erweckt, als seien private Gärten, Pools und Planschbecken die entscheidenden Ansatzpunkte. Belegt wird es nicht.

Wie verteilt sich der Wasserverbrauch in Prem? Wer verbraucht wie viel? Welcher Anteil entfällt jeweils auf private Haushalte, auf landwirtschaftliche Betriebe, Beherbergungsbetriebe, Gaststätten, sonstiges Gewerbe, Baustellen und öffentliche Einrichtungen? Welcher Anteil geht auf den Eigenverbrauch der Wasserversorgung selbst zurück, auf Messdifferenzen und Leitungsverluste? Welche größeren Nutzer besitzen eigene Brunnen und entnehmen aus demselben Grundwasserkörper oder dem für Prem maßgeblichen hydrogeologischen Einzugsbereich?

Kurz: Wie verteilen die Verbräuche sich auf die Nutzergruppen?

Die Gemeinde hätte durchaus die Mittel, Licht in dieses Dunkel zu bringen, und könnte dabei von historischen Prinzipien lernen. In den Südtiroler Waalordnungen oder den balinesischen Subaks wurde die Wasserverteilung über Jahrhunderte durch offene Kanäle geregelt – jeder unberechtigte Zugriff war sofort für alle sichtbar, was den Eigennutz durch soziale Kontrolle wirksam begrenzte. In Prem hingegen verschwindet das Wasser heute unsichtbar in Rohren und wird nur jährlich abgelesen. Solange diese Verteilung nicht als Datenbilanz offengelegt wird, bleibt jeder Nutzer ein Skeptiker, der befürchtet, ‚der Dumme‘ beim Sparen zu sein, während er über die Verbräuche anderer nur mutmaßen kann.

Solange also die Verteilung nicht bekannt ist, klingt der Alarm hohl. Wieso sollen ausgerechnet die privaten Haushalte, respektive kleine Kinder durch Verzicht auf das Plantschen, das Defizit ausgleichen?

Ein wesentlicher Teil der benötigten Daten müsste bereits vorliegen oder mit vertretbarem Aufwand zu generieren und auszuwerten sein. Der über das öffentliche Netz abgegebene Wasserverbrauch wird schließlich mit Wasserzählern an den angeschlossenen Grundstücken erfasst. Die Gemeinde kennt daher deren Verbrauchsmengen. Zusammen mit der jeweiligen Grundstücksnutzung bieten diese Daten zumindest eine Grundlage, um die Verbräuche näherungsweise Nutzergruppen zuzuordnen. Eigene Brunnen und Entnahmen aus oberirdischen Gewässern müssten ergänzend anhand vorhandener Wasserrechte und Entnahmeaufzeichnungen berücksichtigt werden.

Die Gemeinde hat durchaus einen Schlüssel dafür, einige der gestellten Fragen beantwortet zu bekommen. Vor allem die Frage: Wer verbraucht wie viel und ist welcher Nutzergruppe zuzuordnen?


In Ermangelung geeigneter Informationen kann man als Bürger nun eine kleine Recherche anstellen, die immerhin einen Anhaltspunkt liefert: Nach einem Bericht des Münchner Merkur soll der Wassercent die Gemeinde Prem rund 9.000 Euro jährlich kosten.2 Daraus lassen sich Schlüsse ziehen.

Bei einem Entgelt von zehn Cent je entgeltpflichtigem Kubikmeter Wasser entsprechen 9.000 Euro rechnerisch 90.000 Kubikmetern. Falls die im Zeitungsbericht genannten 9.000 Euro einen vollen Jahresbetrag bezeichnen, deutet dies, unter Berücksichtigung des gesetzlichen Freibetrags von 5000 Kubikmetern, auf eine Bemessungsmenge von etwa 95.000 Kubikmetern hin.

Das ist mal eine halbwegs konkrete Zahl! Wenn auch nur eine geschätzte; die tatsächlichen Größen bleiben offen.3

Immerhin lassen sich auf dieser Grundlage weitere – ungefähre – Zahlen ableiten.

Zum Beispiel entsprächen diese jährlich rund 95 Millionen Liter, auf etwa 950 Einwohner umgelegt, ungefähr 274 Litern je Einwohner und Tag.

Zum Vergleich: Bundesweit wurden 2022 durchschnittlich 126 Liter je angeschlossenem Einwohner und Tag an Haushalte und Kleingewerbe abgegeben.4

Beide Zahlen messen allerdings nicht dasselbe. Die 274 Liter bilden eine mutmaßliche Gesamtentnahmemenge der gemeindlichen Wasserversorgung rechnerisch auf die Einwohnerzahl ab. Die 126 Liter bezeichnen dagegen die tatsächliche Wasserabgabe an Haushalte und Kleingewerbe im bundesweiten Durchschnitt. Hinzu kommt, dass Feriengäste und andere zeitweise Anwesende in Prem Wasser nutzen, ohne in der Einwohnerzahl enthalten zu sein.

Die rechnerische Differenz von 148 Litern je Einwohner und Tag ist deshalb kein gemessener Verbrauchsanteil, der ohne Weiteres Landwirtschaft, Gewerbe oder anderen Nutzern zugerechnet werden könnte. Sie zeigt aber einen beträchtlichen Erklärungsbedarf.

Wie gesagt: Alle Zahlen sind überschlägig. Der Premer Pro-Kopf-Wert ist nur das arithmetische Mittel einer aus dem Wassercent abgeleiteten Bemessungsmenge – nicht mehr und nicht weniger. Bei aller Unsicherheit ist er jedoch darin aufschlussreich, was er nicht erkennen lässt: die Verteilung der Gesamtmenge nach Verwendungsbereichen und Nutzergruppen.

Daraus folgt: Die Verbrauchsmengen könnten und sollten von der Gemeinde zumindest näherungsweise und anonymisiert nach Nutzergruppen ausgewiesen werden. So ließen sich die verbrauchsstärksten Bereiche identifizieren und somit die wahrscheinlich wirksamsten Einsparmöglichkeiten.

Niemand verlangt übrigens, einzelne Bürger oder Betriebe öffentlich an den Pranger zu stellen. Es geht nicht um Namen, es geht – ohne Schuldzuweisungen – um Größenordnungen, um effizientere Ansatzpunkte als Plantschbecken und um eine nachvollziehbare Verteilung der Verantwortung.

Statistik kann auch verschleiern
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Nicht nur Gemeinden scheinen schmallippig, wenn es um aussagekräftige Daten und Informationen geht. Auch die amtliche Wasserstatistik des Freistaats Bayern hilft nur begrenzt. Sie erfasst die Wasserabgabe an Letztverbraucher insgesamt und darunter die Abgabe an „Haushalte und Kleingewerbe“. Als Kleingewerbe gelten dabei Abnehmer, deren Verbrauch nicht separat erfasst, sondern über einen Hauszähler zusammen mit privaten Haushalten abgerechnet wird.

Separat gemessene Unternehmen, öffentliche Einrichtungen oder landwirtschaftliche Betriebe werden in diesem Erhebungsbogen jedoch wieder nicht nach Branchen aufgeschlüsselt. Ihre Verbräuche verbleiben in der Differenz zwischen der gesamten Wasserabgabe an Letztverbraucher und der Teilmenge „Haushalte und Kleingewerbe“. Soweit eine genaue Abgrenzung nicht möglich ist, dürfen Angaben sorgfältig geschätzt werden.5

Selbst aus einer allgemeinen Aussage wie „Haushalte und Kleingewerbe verbrauchen den größten Teil des Trinkwassers“ folgte deshalb nicht, dass in Prem vor allem private Haushalte oder gar Kindervergnügungen das Problem verursachen. Ein bayernweiter Durchschnitt sagt wenig über eine kleine, landwirtschaftlich und touristisch geprägte Gemeinde aus.

Ich meine: Prem bräuchte – wie übrigens andere Kommunen ebenso – eine eigene Wasserbilanz. Deren wesentliche Ergebnisse sollten öffentlich zugänglich gemacht werden. Denn Trinkwasser geht tatsächlich alle etwas an.

Es geht auch anders
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Dass eine Kommune ihre Wasserversorgung umfassend untersuchen und die Ergebnisse zugleich verständlich öffentlich darstellen kann, zeigt beispielsweise die Stadt Offenbach am Main. Ihr kommunales Wasserkonzept analysiert die gegenwärtige Versorgungslage, prognostiziert den Trinkwasserbedarf bis 2035 und 2050 und benennt Einsparpotenziale sowie konkrete Maßnahmen.

Auf der städtischen Internetseite werden sogar einige zentrale Ergebnisse knapp zusammengefasst: Für 2021 nennt Offenbach einen auf die Einwohnerzahl bezogenen Trinkwasserverbrauch von 153 Litern am Tag. Davon entfielen etwa 90 Prozent auf Haushalte und Kleingewerbe und rund zehn Prozent auf Industrie und Großverbraucher; auch Leitungsverluste werden ausdrücklich angesprochen. Als mögliche Ansatzpunkte nennt die Stadt neben den privaten Haushalten unter anderem Sportplätze, Kleingartenanlagen, industrielle Großverbraucher, Stadtwerke, Schwimmbad und kommunale Einrichtungen.

Offenbach ist mit Prem gewiss nicht unmittelbar vergleichbar. Doch das Beispiel zeigt, was grundsätzlich möglich ist: die Versorgungslage untersuchen, Verbrauchsgruppen unterscheiden, künftige Risiken abschätzen und den Bürgern die wesentlichen Ergebnisse verständlich mitteilen. Was bei der kommunalen Wärmeplanung geleistet wird, sollte auch bei der Wasserversorgung möglich sein.

Offenbach ist dabei kein vereinzeltes Vorzeigeprojekt. In Nordrhein-Westfalen sind die Gemeinden sogar gesetzlich verpflichtet, regelmäßig ein Wasserversorgungskonzept über den gegenwärtigen Stand und die künftige Entwicklung ihrer Versorgung aufzustellen. Die Kreisstadt Steinfurt veröffentlicht darin unter anderem Wasserbedarf, Wasserangebot und dessen künftige Veränderung ausdrücklich als „Wasserbilanz“, außerdem Versorgungsnetz, Gefährdungsanalyse und geplante Maßnahmen. Auch kleinere Gemeinden wie Nordwalde stellen entsprechende Konzepte öffentlich bereit.

Baden-Württemberg geht inzwischen noch systematischer vor: Im Rahmen des landesweiten Masterplans Wasserversorgung werden für die einzelnen Kommunen Wassermengenbilanzen bis 2050 erstellt. Einbezogen werden Grundwasserstände, Quellschüttungen, klimatische Veränderungen, der Spitzentagesbedarf sowie größere Entnahmen von Industrie, Gewerbe und Landwirtschaft.

In Südhessen veröffentlicht das Regierungspräsidium Darmstadt jährlich eine Wasserbilanz mit Ergebnissen für die einzelnen Kommunen. Die Gemeinde Mühltal ergänzt solche längerfristigen Betrachtungen durch eine aktuelle Wasserampel für jeden Ortsteil: Sie macht zumindest unmittelbar sichtbar, ob der momentane Verbrauch unter oder über der verfügbaren Wassergewinnung liegt.6

Nicht alle diese Veröffentlichungen sind so bürgerfreundlich aufbereitet wie die Offenbacher Darstellung. Zusammen zeigen sie jedoch: Eine kommunale Wasserbilanz ist weder eine exotische Forderung noch eine nur von Großstädten zu bewältigende Aufgabe.

3. Ein bekanntes Problem
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Besonders erklärungsbedürftig ist, dass die gegenwärtige angespannte Lage nicht völlig überraschend kommt. Bereits im August 2018 versagte der gemeindeeigene Brunnen, weil der Grundwasserspiegel zu weit abgesunken war. Die Versorgung musste daraufhin über den Notverbund mit Steingaden sichergestellt werden.7

Acht Jahre später – und angesichts wiederkehrender Trockenperioden – stellt sich deshalb nicht nur die Frage, warum es erneut zu trocken ist. Zu fragen ist vielmehr:

Was wurde aus dem Ereignis von 2018 und den Erfahrungen der vergangenen Jahre gelernt?

Wurde die Ergiebigkeit des Brunnens hydrogeologisch neu untersucht? Wurden die zulässigen und nachhaltig verfügbaren Entnahmemengen überprüft? Sind weitere Brunnen, Quellen oder Verbundleitungen in Erwägung gezogen worden? Wurde das Leitungsnetz auf Verluste geprüft und gegebenenfalls saniert? Gibt es einen abgestuften Trockenheits- und Notfallplan? Wurden Verbrauchsspitzen und besonders große Entnahmen systematisch ausgewertet?

Vielleicht ist all dies geschehen. Falls ja, sollte die Gemeinde offen darüber berichten. Vielleicht laufen entsprechende Planungen. Darüber sollten die Bürger ebenfalls informiert werden – einschließlich der voraussichtlichen Kosten und des zeitlichen Rahmens.

Falls seit 2018 keine weitergehende Vorsorge getroffen worden sein sollte, wäre ein erneuter allgemeiner Sparappell als alleinige Reaktion unzureichend.

4. Eine Bitte – aber mit welchem Ziel?
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Eine Aufforderung, Wasser zu sparen, kann nur dann sinnvoll befolgt und später auf ihre Wirkung überprüft werden, wenn sie nachvollziehbar begründet und mit einem überprüfbaren Ziel verbunden wird.

Soll der Tagesverbrauch um fünf, zehn oder zwanzig Prozent/Liter pro Kopf sinken? Ab welchem Verbrauch gilt die Versorgung als gesichert? Wie hoch war der Verbrauch vor und nach dem Aufruf? Wird die Gemeinde die Entwicklung regelmäßig veröffentlichen? Unter welchen Bedingungen wird der Appell aufgehoben – und wann würden strengere Maßnahmen notwendig?

Ohne Zielwert bleibt „Bitte Wasser sparen“ ein pauschaler Appell mit schalem Geschmack: Die Bürger sollen bewusster mit Wasser umgehen und sparen; doch niemand erfährt, wer welchen Verbrauch womit und wozu verursacht, welcher Beitrag erforderlich ist und ob Verhaltensänderungen tatsächlich helfen.

Das ist für die Akzeptanz problematisch. Menschen sind eher bereit, Einschränkungen hinzunehmen, wenn sie den Grund verstehen, das Ziel kennen und erkennen können, dass die Lasten fair verteilt werden. Wer lediglich gebeten wird, seinen Garten weniger zu bewässern und auf das Befüllen eines Planschbeckens zu verzichten, während über andere Verbrauchsbereiche geschwiegen wird, kann den Eindruck gewinnen, dass Verantwortung vor allem dort eingefordert wird, wo dies am einfachsten ist.

Dieser Eindruck mag ungerecht sein. Es liegt an der Gemeinde, ihn durch relevante und einordnende Informationen zu zerstreuen.

5. Was die Gemeinde veröffentlichen sollte
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Nötig wären weder eine umfangreiche fachliche Abhandlung noch sämtliche denkbaren Kennzahlen, sondern eine übersichtliche, regelmäßig aktualisierte Darstellung – möglichst mit verständlichen Diagrammen und Schaubildern, ähnlich zugänglich wie eine Wetter-App:

Wie haben sich die Grundwasserstände entwickelt? Welche Menge darf der Premer Brunnen wasserrechtlich entnehmen, welche kann er technisch fördern und welche gilt nach heutiger hydrogeologischer Einschätzung als nachhaltig? Wie viel Wasser wird tatsächlich entnommen, wie viel aus Steingaden bezogen? Wie hoch sind Durchschnitts- und Spitzenverbrauch – insgesamt und, soweit sachgerecht, je Einwohner, Haushalt oder Betrieb? Wie verteilen sich die gemessenen Mengen auf die wesentlichen Nutzergruppen? Wie hoch sind Eigenverbrauch, Messdifferenzen und Netzverluste? Welche größeren genehmigten Entnahmen aus Brunnen und oberirdischen Gewässern bestehen im Gemeindegebiet oder im maßgeblichen Einzugsbereich? Welche Maßnahmen wurden seit 2018 ergriffen, welche sind vorgesehen?

Wo genaue Werte nicht vorliegen, sollte dies offen benannt werden. Nachvollziehbare Schätzungen können hilfreich sein, sofern sie als solche gekennzeichnet und ihre Grundlagen erläutert werden. Auch die ehrliche Mitteilung „Das erfassen wir derzeit nicht“ wäre aufschlussreich: Sie würde zeigen, an welchen Stellen die Verwaltung ihre Datengrundlage verbessern muss.

Die Bürger sind dabei nicht ausschließlich auf freiwillige Auskünfte der Behörden angewiesen. Nach Art. 3 Abs. 1 des Bayerischen Umweltinformationsgesetzes hat jede Person nach Maßgabe dieses Gesetzes Anspruch auf Zugang zu den Umweltinformationen, über die eine informationspflichtige Stelle verfügt – ohne dafür ein rechtliches Interesse darlegen zu müssen.8

Darüber hinaus verpflichtet Art. 10 BayUIG die informationspflichtigen Stellen, die Öffentlichkeit in angemessenem Umfang aktiv und systematisch über die Umwelt zu unterrichten. Zu den zu verbreitenden Umweltinformationen gehören unter anderem Daten oder Zusammenfassungen von Daten aus der Überwachung von Tätigkeiten, die sich auf die Umwelt auswirken oder wahrscheinlich auswirken. Bereits zusammengestellte Umweltinformationen sollen nach Art. 5 Abs. 3 BayUIG, soweit möglich, aktuell, exakt und vergleichbar sein.

Eine verständliche Wasserbilanz wäre deshalb keine außergewöhnliche Gefälligkeit. Sie entspräche dem Ziel des Gesetzes, vorhandene Umweltinformationen zugänglich zu machen und die Öffentlichkeit aktiv und nachvollziehbar zu unterrichten.

Demokratie beginnt nicht erst im Großen
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Demokratie beweist sich nicht nur bei Wahlen und in großen politischen Auseinandersetzungen. Sie zeigt sich mindestens ebenso darin, wie eine Verwaltung mit den Bürgern spricht.

Bürger sollten nicht bloß Adressaten pauschaler Appelle sein. Sie sind mündige Beteiligte, denen die tatsächliche Lage, die bestehenden Zielkonflikte und die Grenzen des kommunalen Handelns nachvollziehbar erklärt werden sollten.

Selbstverständlich darf eine Gemeinde ihre Bürger um solidarisches Verhalten bitten. Aber Solidarität ist keine Einbahnstraße. Wer Einschränkungen erwartet, schuldet nachvollziehbare Gründe und verständliche Informationen.

Wer Verantwortung verteilt, muss offenlegen, nach welchen Maßstäben dies geschieht. Und wer auf eine angespannte Versorgungslage hinweist, sollte erklären, wie er selbst seiner Verantwortung für Vorsorge, Infrastruktur und Kontrolle nachgekommen ist oder noch nachkommen will.

Deshalb:

Bitte sparen Sie Wasser! – Ja. Aber …

… bitte teilen Sie auch die entsprechenden Informationen mit allen Bürgern! Und zwar gründlich, verständlich und strukturiert.

Erst dann kann aus einem pauschalen Sparappell ein gemeinsames, demokratisch getragenes, überprüfbares und nötigenfalls korrigierbares Handeln werden.

Transparenz ist die Voraussetzung, aber noch keine Lösung. Wie ein Preissystem selbst zum Sparanreiz werden könnte, behandele ich gesondert in Wasserspiel.


PS: Unser Zweipersonenhaushalt verbraucht nach den Zählerständen der vergangenen vier Jahre durchschnittlich 90 Liter je Person und Tag. Wie dieser Wert im Vergleich zu anderen Haushalten in Prem einzuordnen ist, wissen wir nicht. Damit liegen wir gut ein Drittel – unter dem bundesdeutschen Vergleichswert von 126 Litern je Einwohner und Tag.4

Mit der aus dem Wassercent nur grob ableitbaren Gesamtmenge für Prem lässt er sich nicht seriös vergleichen: Darin können gewerbliche, landwirtschaftliche, touristische und kommunale Verbräuche ebenso enthalten sein wie technische Verluste. Gerade dass eine solche Aufteilung nicht öffentlich vorliegt, ist Gegenstand dieses Artikels.

Deshalb, solange keine aussagekräftigen Zahlen vorliegen, die anderes nahelegen, werde ich meinen Enkeln, wenn sie uns im Sommer besuchen, weiterhin ein kleines Planschbad in einer Waschschüssel auf dem Balkon gönnen. Ich freue mich darauf!


  1. Gemeinde Prem, Mitteilungsblatt August 2026, S. 1: https://www.prem-am-lech.de/fileadmin/Gemeinden/Prem/PDF/Mitteilungsblatt/2026/2026-08_Mitteilungsblatt_August.pdf ↩︎

  2. Der Wassercent beträgt zehn Cent je Kubikmeter entnommenen Grundwassers. Grundsätzlich gilt ein Freibetrag von 5.000 Kubikmetern im Kalenderjahr; für den ersten Erhebungszeitraum vom 1. Juli bis 31. Dezember 2026 beträgt er 2.500 Kubikmeter. Als Bemessungsgrundlage dient entweder der im Wasserrechtsbescheid festgelegte Entnahmewert oder die glaubhaft gemachte tatsächliche Entnahmemenge. Vgl. Bayerisches Staatsministerium für Umwelt und Verbraucherschutz: https://www.stmuv.bayern.de/aktuell/presse/pressemitteilung.htm?PMNr=62%2F26 – Der sogenannte Wassercent ist keine Einnahme der Gemeinde, sondern ein Wasserentnahmeentgelt, das Prem beziehungsweise der örtliche Wasserversorger an den Freistaat Bayern zahlt. Die Einnahmen sind zwar allgemein für Wasser- und Trinkwasserschutz sowie nachhaltige Wasserbewirtschaftung zweckgebunden. Eine Garantie, dass das in Prem erhobene Geld wieder in die örtliche Wasserversorgung fließt, besteht jedoch nicht. Auch hier wäre Transparenz angezeigt: Welche konkreten Maßnahmen werden aus dem Wassercent finanziert – und was davon kommt den besonders betroffenen Regionen zugute? ↩︎

  3. Denn für die Berechnung des Wasserentnahmeentgelts kann auch die im Wasserrechtsbescheid festgelegte Entnahmemenge zugrunde gelegt werden. Immerhin lässt sich eine ungefähre Größenordnung erkennen. ↩︎

  4. Das Statistische Bundesamt weist für 2022 eine durchschnittliche Wasserabgabe an Haushalte und Kleingewerbe von 126 Litern je angeschlossenem Einwohner und Tag aus. Zum Kleingewerbe zählen dabei Abnehmer, deren Wasserverbrauch über einen Hauszähler zusammen mit privaten Haushalten abgerechnet wird, beispielsweise Bäckereien, Metzgereien oder Arztpraxen. Vgl. Statistisches Bundesamt, „Anschlussgrad sowie Wasserabgabe an Haushalte, gewerbliche und sonstige Abnehmer“, Berichtsjahr 2022: https://www.destatis.de/DE/Themen/Gesellschaft-Umwelt/Umwelt/Wasserwirtschaft/Tabellen/ww-01-wasserabgabe1991-2022.html; Umweltbundesamt, „Wassernutzung privater Haushalte“, zuletzt aktualisiert am 10. September 2024: https://www.umweltbundesamt.de/daten/private-haushalte-konsum/wohnen/wassernutzung-privater-haushalte ↩︎ ↩︎

  5. Bayerisches Landesamt für Statistik, Fragebogen zur Erhebung der öffentlichen Wasserversorgung 2022, insbesondere die Erläuterungen zur Wasserabgabe: https://www.statistik.bayern.de/mam/service/erhebungen/bauen_wohnen/wasser/fb_7w_2022.pdf ↩︎

  6. In Nordrhein-Westfalen schreibt § 38 Abs. 3 Landeswassergesetz kommunale Wasserversorgungskonzepte vor: https://recht.nrw.de/lmi/owa/br_bes_detail?anw_nr=2&aufgehoben=N&bes_id=3766&det_id=537931. Beispiele: Kreisstadt Steinfurt, Wasserversorgungskonzept: https://www.steinfurt.de/Dienstleistungen/Wasserversorgungskonzept.html; Gemeinde Nordwalde, Wasserversorgungskonzept: https://www.nordwalde.de/gemeinde-wirtschaft-politik/die-gemeinde-nordwalde/unsere-gemeinde/wasserversorgungskonzept/. Zum baden-württembergischen Masterplan Wasserversorgung: https://um.baden-wuerttemberg.de/de/umwelt-natur/wasser/wasser-und-klimawandel/masterplan-wasserversorgung. Zur jährlich veröffentlichten Wasserbilanz für Südhessen: https://rp-darmstadt.hessen.de/presse/rp-darmstadt-legt-wasserbilanz-fuer-suedhessen-vor. Zur ortsteilbezogenen Wasserampel der Gemeinde Mühltal: https://www.muehltal.de/muehltal/buerger-service/aktuelles/trinkwasserampel/↩︎

  7. „Notverbund mit Steingaden eingerichtet: Premer müssen Wasser abkochen“, Kreisbote, 14. August 2018: https://www.kreisbote.de/lokales/schongau/notverbund-steingaden-eingerichtet-premer-muessen-wasser-abkochen-10150438.html ↩︎

  8. Art. 3 Abs. 1 Satz 1 BayUIG bestimmt: „Jede Person hat […] Anspruch auf freien Zugang zu Umweltinformationen […] ohne ein rechtliches Interesse darlegen zu müssen.“ Vgl. außerdem Art. 2 Abs. 2 Nrn. 1 und 3, Art. 5 Abs. 3 sowie Art. 10 Abs. 1 und 2 BayUIG: https://www.gesetze-bayern.de/Content/Document/BayUIG ↩︎