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Ein Gespräch, das nie stattfand und leider wohl auch nicht stattfinden wird

··2956 Wörter·14 min

Im wirklichen Leben war das Gespräch zwischen uns und unseren Vermietern schnell zu Ende.

„Wir möchten gerne ein Balkonkraftwerk installieren.“

„Wir wollen das nicht“, war die Antwort.

Der Vermieter sagt es nicht auftrumpfend. Er hält sich nicht mit Begründungen auf. Und muss auch nicht laut werden. Das ist das Eigentümliche an Macht im Nahbereich: Man muss sich nicht auf Gründe stützen, die auch dem anderen noch etwas gelten lassen.

„Darf ich fragen, warum?“

„Es ist unser Haus.“

Mehr kam nicht. Auch zwei Jahre später nicht – keine Reaktion, keine Rückfrage, kein Einwand, den man gemeinsam hätte prüfen können.1

Nur Schweigen.

Schweigen kann demütigend sein. Mehr als Widerspruch. Denn es signalisiert: Wir nehmen euch nicht ernst. Wo nicht geprüft und begründet wird, kommt es zu keiner gemeinsamen Wirklichkeit.

Außerdem: Die wirkliche erste Antwort war nicht „Wir wollen das nicht." Sie lautete: „Wir wollen das nicht. Mach das doch dort, wo du herkommst."

Ich habe das nicht in den Haupttext gestellt, weil mir nicht an Diffamierung liegt. Ganz beiseitelassen kann ich es aber auch nicht, denn es bestimmt, was danach möglich war – und was nicht.

Wer so antwortet, weicht nicht nur dem Argument aus. Er entzieht dem anderen den Status des Gesprächspartners überhaupt. Das ist keine Evasion. Es ist Exklusion.

Damit erklärt sich auch, warum das folgende Gespräch notwendig ungleichgewichtig bleibt. Symmetrische Auseinandersetzung setzt voraus, dass beide Seiten einander als gleichwertig anerkennen. Diese Bedingung war von Anfang an nicht erfüllt. Die Träumerei ist deshalb keine Verzerrung der Wirklichkeit, sondern ihre ehrlichere Abbildung.

Aber braucht es nicht Orte, an denen Wahrheiten wenigstens versuchsweise formuliert werden dürfen? Lassen Sie mich hier einen solchen Ort schaffen. Mir ist zum Träumen zumute. (Und btw: Wer träumt schon neutral?)


Es stimmt. Es ist das Haus unserer Vermieter. Daran ist nicht zu zweifeln, und daran ist zunächst nichts falsch. Niemand möchte in einer Welt leben, in der Eigentumsverhältnisse ungeklärt bleiben und andere beliebig über das Eigene verfügen.

Nur: Eigentum kann zweierlei bedeuten.

Es kann heißen: Das gehört mir, also trage ich Verantwortung dafür. Ich erhalte es, pflege es, gebe es nicht schlechter weiter, als ich es übernommen habe. Und wenn ich vermiete, ermögliche ich anderen, darin in Würde und Selbstbestimmung zu wohnen.

Dann ist Eigentum nicht nur Anspruch und Recht, sondern Auftrag.

Es kann aber auch heißen: Das gehört mir, und ich allein bestimme darüber.

Dann schrumpft Eigentum ein. Es wird zur bloßen Verfügungsmasse. Es fragt nicht mehr, was vernünftig ist, was anderen zugemutet wird, was der Sache dient – und nicht einmal, ob das eigene Handeln den eigenen Werten entspricht.

Es bedeutet dann nur noch: Wir können es verhindern, also tun wir es.

Genau hier aber, im Kleinen des dörflichen Alltags, tritt das Große auf – und das ist keine Übertreibung, sondern eine Denkbewegung, die Walter Benjamin (1892–1940) zur Methode gemacht und Theodor Adorno (1903–1969) geerbt hat: Das Allgemeine zeigt sich nicht trotz des Besonderen, sondern in ihm. Nicht als Theoriegebäude, sondern als Probe.

Nun sind unsere Vermieter Menschen, die gerne zeigen, was ihnen am Herzen liegt: bayerische Kultur, Natur, Heimat, Brauchtum und Tradition. Was also gilt Heimatliebe, wenn ein kleiner Beitrag zum Schutz eben dieser Heimat und Natur abgelehnt wird – aus Gründen des Eigentumsschutzes, wie sie nicht müde werden zu betonen? Sind es nur Wörter, die der Abgrenzung dienen? Persönlicher Willkür letztlich?

Doch anstatt darüber ernsthaft nachzudenken, bleibt nur ein Satz stehen, der so viel kleiner ist als diese Werte:

„Wir wollen das nicht."


„Ihr sprecht oft von Heimat“, sage ich. „Und ich glaube euch sogar, dass euch das etwas bedeutet.“

„Natürlich bedeutet uns das etwas.“

„Eben deshalb frage ich.“

„Was fragst du?“

„Ob Heimat nur das ist, was so bleiben soll, wie ihr es kennt. Oder ob Heimat auch bedeutet, dass andere darin mit vorkommen dürfen.“

„Ihr kommt doch vor. Ihr wohnt hier.“

„Ja. Aber wohnen heißt nicht nur, irgendwo geduldet zu werden. Wohnen heißt auch, ein kleines Stück Leben gestalten zu dürfen.“

„In unserem Haus.“

„Ja. In eurem Haus. Aber was heißt euer, wenn ihr vermietet?“

„Jetzt geht das wieder los.“

„Nein. Es ist ganz einfach. Ihr mögt die Landschaft. Ihr achtet auf das Ortsbild. Ihr sprecht von Natur, Brauchtum, Tradition. Das sind keine kleinen Wörter. Ich frage nur, ob sie auch dann gelten, wenn sie nicht bloß schön klingen, sondern etwas verlangen.“

„Was sollen sie denn verlangen?“

„Zum Beispiel Maß. Rücksicht. Die Bereitschaft, wenigstens zu prüfen, ob ein paar Solarmodule, also nur eine kleine Veränderung, nicht doch zu dem passen könnte, was ihr sonst hochhaltet.“

„Zwei Solarmodule passen nicht zu unserem Haus.“

„Vielleicht sind sie einfach nur nicht nach eurem Geschmack.“

„Und der zählt nicht?“

„Doch. Aber Geschmack ist etwas rein Persönliches. Jedenfalls nicht dasselbe wie Heimat.“

„Was soll das heißen?“

„Heimat schließt ein. Geschmack kann ausschließen, wenn er zur Grenze für andere wird. Denn er ist etwas Privates. So wie Heimat, wenn sie nur bedeutet, dass alles so bleibt, wie es euch vertraut ist; dann ist sie ebenfalls nur eine private Vorstellung. Wenn sie aber ein Wert sein soll, und ich glaube, so seht ihr es, dann muss sie offen bleiben, für das, was kommt, für Veränderungen, für die Natur, für andere Menschen, den Energiewandel. Auch und gerade solche Menschen, die nicht von hier sind.“

„Jetzt machst du aus einem Balkon wieder die ganze Welt.“

„Nein, umgekehrt. Ich sage nur: Worauf es wirklich ankommt, zeigt sich manchmal an einem Balkon.“


Auch Heimat kann, wie Eigentum, mindestens zweierlei bedeuten: Schutzbehauptung oder Verantwortung. Wer sie zum Wert erhebt, kann nur letzteres meinen. Ich stehe nicht allein auf dieser Welt, sagt sie dann. Andere haben diese Heimat vor mir bewohnt, gepflegt, verändert. Nach mir werden wieder andere darin leben – nicht nur meine Kinder, sondern irgendwer. Recht verstanden bewährt sich Heimatliebe gerade dort, wo sie den eigenen Willen begrenzt.

Es genügt nicht, Heimat feierlich vor sich herzutragen wie eine Monstranz.

Was hier zusammenkommt, Eigentum und Heimatliebe, ist kein Zufall. Zwei Wörter, aber eine Argumentationslinie. Es sind zwei Namen für dieselbe Geste: Verfügung ohne Rechenschaft. In ihrer reduzierten Form sagen beide dasselbe: Wir bestimmen hier. Wer das nicht einsieht, hat ‚bei uns’ nichts zu wollen.

Eben deshalb lohnt es sich, beide Begriffe beim Wort zu nehmen.


„Bringen wir es doch auf den Punkt: Du redest, als ginge es dir nicht nur um unseren Balkon, den du mit Solarmodulen verschandeln möchtest.“

„Richtig! Es geht mir um den Ort, an dem ich lebe, mit euch. Um die Region, die für uns alle da ist. Um die Natur. Sie alle ziehen ihren eigentlichen Wert ja nicht daraus, schön auszusehen.“

„Sondern?"

„Sie gewinnen ihn vor allem daraus, dass wir alle teilhaben. In gleichem Maße. Nicht daraus, dass die einen bestimmen und die anderen sich ducken. Dann ist Natur nicht mehr bloße Kulisse, sondern Anspruch."

„Zwei Solarmodule sind keine Natur.“

„Stimmt, sie sind Technik. Aber Technik kann Natur verbrauchen oder entlasten. Sie kann Ausdruck von Maßlosigkeit sein oder von Maß. Und wenn ihr Natur wirklich schützen wollt, solltet ihr doch wenigstens prüfen, ob diese kleine Technik nicht doch mehr dazu beiträgt als schadet.“

„Es passt aber nicht zu unserem Haus. – Und wenn etwas passiert? Wer haftet, wenn so ein Ding runterfällt?"

„Das ist eine berechtigte Frage. Wirklich. Ich nehme sie ernst. Deshalb gibt es Normen für die Befestigung, Versicherungen, die genau das abdecken, und Geräte, die zugelassen sind. Man kann das prüfen, regeln, schriftlich festhalten. Wenn das eure Sorge ist, reden wir darüber. Ich habe sogar eine Bestätigung der Versicherung eingeholt. Soll ich sie euch zeigen?"

„Trotzdem bleibt ein Risiko."

„Ein Restrisiko bleibt bei allem. Bei der Markise auch. Bei den Blumenkästen. Die Frage ist, ob das Risiko konkret und unzumutbar ist – oder ob es nur ein Gefühl ist, das sich als Argument verkleidet."

Schweigen.

„Ich sage nicht, dass eure Sorge absurd ist. Ich sage nur: Sie wäre lösbar. Wenn ihr wolltet."

„Es passt trotzdem nicht zu unserem Haus."

„Dann sind wir also wieder bei eurem persönlichen Geschmack? Den ihr mit Hausrecht bewaffnet?“

„Das ist eine Unterstellung.“

„Nein. Aber Geschmack ist nun einmal kein tragfähiger Einwand. Das hatten wir doch schon. Es ist bloß wieder das alte Wir wollen es nicht. Nur anders ausgedrückt. Außerdem: Schaut euch doch um. Auf allen Nachbargebäuden sind Solarmodule. Haben die alle den falschen Geschmack?“

„Es ist doch normal, dass man sein Haus schön erhalten will.“

„Ja. Aber schön für wen? Und erhalten wofür?

„Für uns. Für das Ortsbild.“

„Das ist wie mit Heimat. Dann müsste man auch fragen, ob ein Ortsbild nur aus Fassaden besteht. Oder ob zu einem Ortsbild auch gehört, wie Menschen im Ort miteinander umgehen. Ob man Zugezogene nur duldet oder als Mitbewohner ernst nimmt. Ob Heimat ein Bild in eurem Kopf ist und ihr habt das Sagen, oder etwas, das alle miteinander gestalten.“

„Natürlich dürft ihr hier leben.“

„Aber nur, solange unser Wunsch nach etwas Selbstbestimmung an eurer Vorstellung vom Haus endet.“

„Selbstbestimmung? Wegen eines Balkonkraftwerks?“

„Ja. Gerade wegen eines Balkonkraftwerks. Wir denken, dass es der Welt hilft, ein ganz kleines bisschen wenigstens. Es ist etwas, was wir konkret zur Verbesserung beitragen können. Es geht um eine kleine eigene Handlung in einer Welt, in der man sonst fast alles nur verbraucht, bezahlt, hinnimmt. – Ein Balkonkraftwerk ist keine Revolution, aber ein kleines Nein zur Ohnmacht.“2

„Du machst das schon wieder zu groß.“

„Noch einmal, es ist umgekehrt. Ihr macht es zu klein.“

„Wir haben das Haus gebaut und bezahlt.“

„Ja doch, das bestreitet niemand. – Und jetzt kommen wir und wollen Solarmodule dranhängen. Kommt schon! Ist es wirklich so schlimm?“

„In unseren Augen sind die Dinger hässlich.“

„Aus meiner Sicht stellen sie eure Mitmenschlichkeit, eure Heimatliebe und euer Naturbekenntnis auf die Probe. Was taugt das alles, wenn eine kleine konkrete Entlastung für die Natur von euch nicht einmal geprüft wird? Was zählt eine Heimat, die im Grunde zugezogene Mieter nicht mitmeint? Was zählt Tradition, wenn sie nur den bisherigen Anblick verteidigt?“

„Du willst uns bloß widersprechen.“

„Nein. Ich will eure eigenen Werte ernst nehmen.“

„Vielleicht zu ernst.“

„Endlich ernst genug.“

„Und wenn wir trotzdem Nein sagen?“

„Dann wäre das wenigstens ehrlich. Aber dann sollte man nicht so tun, als ginge es um Schönheit, Heimat, Natur oder Tradition. Dann geht es schlicht um Verfügung. Um Macht.“

„Es ist unser Eigentum.“

„Ja. Und genau dadurch wird persönlicher Geschmack mächtig. Er bleibt nicht Vorliebe. Er wird Sperre.“

„Das klingt hart.“

„Nicht härter als euer Nein.“

„Wir wollen unsere Ruhe.“

„Das glaube ich sogar.“

„Und wäre das so schlimm?“

„Nicht immer. Aber Ruhe kann teuer werden, wenn andere sie bezahlen.“

„Ihr bezahlt doch nichts.“

„Doch. Wir bezahlen mit der unterlassenen Möglichkeit, die Welt zu einem etwas besseren Ort zu machen. Wir zahlen mit Abhängigkeit, mit dem Gefühl, nicht ernst genommen zu werden. Wir zahlen sogar ganz real mit Geld, weil uns mögliche Stromersparnisse entgehen. Und außer uns bezahlen alle mit, deren Wunsch nach kleinen konkreten Änderungen an unbegründeten Neins scheitern.“

„Ihr übertreibt.“

„Tun wir das? Aber vielleicht ist das die eigentliche Frage: Wann ist etwas wirklich klein und nicht wichtig?“

„Zwei Solarmodule braucht niemand.“

„Ja und Nein. Jedenfalls kann niemand ernsthaft behaupten, damit werde ein Haus enteignet, das Dorf zerstört, die Landschaft verwüstet oder die Tradition beschädigt. Es geht um eine kleine, sachlich prüfbare Veränderung, nicht mehr, nicht weniger. Wir empfinden die Ablehnung als willkürlich, um nicht zu sagen stur. Was ist so schwer daran, eure Ablehnung ein wenig auf den Prüfstand zu stellen?“

„Es bleibt unser Haus.“

„Ja. Und darin zeigt sich die Probe. Ob Eigentum Verantwortung kennt. Ob Heimat andere mitmeint. Ob Natur mehr ist als Aussicht. Ob Tradition mehr ist als das Bisherige. Ob Ruhe mehr ist als das ohnmächtige Schweigen derer, die nicht am Hebel sitzen.“


Spätestens ab hier käme Recht und Gesetz ins Spiel.

Nicht als Drohung. Eher als merkwürdige Pointe: Selbst das Gesetz trägt inzwischen dem Gedanken Rechnung, dass ein bloßes Nein nicht genügt. Ein Balkonkraftwerk zu installieren ist nicht mehr nur eine Bitte um Wohlwollen. Es ist von Gesetzes wegen grundsätzlich zu erlauben, wenn keine konkreten, zumutbaren Gründe entgegenstehen.3

Das Recht sagt also in seiner trockenen Sprache fast dasselbe, was meine Träumerei auszudrücken versucht: Wer verhindert, muss begründen. Geschmack allein reicht nicht. Schweigen schon gar nicht. Es ist sogar ein Affront.

Auf dem Papier gilt das Recht für alle. Im Alltag aber trifft es auf Herkunft, Besitz, Gewohnheit, Stellung. Es gibt Menschen, die wohnen irgendwo. Und es gibt Menschen, die „von hier“ sind. Die einen haben einen Mietvertrag. Die anderen haben einen „alteingesessenen“ Namen, Grund und Boden, Besitz, Geschichte, Verwandtschaft, Bekanntschaft, Ruf. Das kommt in kein Gesetzbuch. Aber es zählt.

Das bürgerliche Recht kennt solche Unterschiede aus guten Gründen nicht. Es kennt Eigentümer und Mieter, Ansprüche und Zumutbarkeit, Rechte und Pflichten. Im Alltag aber sind Rang, Herkunft, Eingesessenheit von großer Bedeutung. Sie nähren den stillen Vorteil derer, die nicht erklären müssen, warum sie sich nicht zu erklären brauchen.

Als Mieter könnte ich nun klagen und bekäme wohl auch Recht.

Aber was macht das mit der Hausgemeinschaft? Was mit uns selbst? (Die Vermieter wohnen im selben Haus!)

Wir leben in einem Rechtsstaat. Doch „auf dem Platz“, im Alltag zählt eine andere, für Nicht-Privilegierte bittere Wahrheit: Wenn dir dein Recht so wichtig ist, dann bezahle den Preis. Mit Geld, Zeit, Nerven, Ansehen, Wohnfrieden.

Das Recht bleibt formal bestehen. Es wird nicht bestritten. Aber es wird dorthin geschoben, wo seine Inanspruchnahme weh tut.

Vielleicht ist das eine der stillsten Formen sozialer Macht: Sie hebt das Recht nicht auf. Sie macht es teuer für alle, die es in Anspruch nehmen möchten.


Darum ist es mir wichtig: Es berühren sich ständig die großen Argumente und der kleine Alltag. Oft genug verlieren die Argumente.

Eigentum verpflichtet, heißt es im Grundgesetz.4 Das ist kein poetischer Zusatz. Es ist die Erinnerung daran, dass Eigentum in einer Gesellschaft grundsätzlich anerkannt wird, aber auch und nicht zuletzt andere Menschen als die Eigentümer betrifft. Zum Beispiel Mieter. Zugezogene. Menschen, die nicht zur eigenen Familie, zum eigenen Namen, zur eigenen Herkunft gehören.

Und eben das berücksichtigt ja inzwischen die gesetzliche Regelung. Ein Balkonkraftwerk ist keine Gunst mehr, die der Vermieter nach Belieben gewährt oder verweigert.

Damit wird die Sache genauer.

Es geht nicht darum, Eigentum zu bestreiten.

Es geht nicht darum, wegen zweier Solarmodule eine Revolution auszurufen.

Es geht darum, ob Werte, ob Recht und Gesetz auch dort noch gelten, wo sie den je eigenen Willen begrenzen.

Was gilt Heimat, wenn sie andere nur duldet, solange sie nichts verändern wollen?
Was gilt Recht, wenn man es besser nicht einfordert, um weiter friedlich wohnen zu können?
Was gilt Eigentum, wenn es nur noch sagt: Wir können verhindern, also tun wir es?


Vielleicht ist genau das der Grund, warum dieses Gespräch im wirklichen Leben nicht stattfinden wird. Nicht, weil es zu kompliziert wäre. Sondern weil es zu einfach werden könnte. Weil am Ende kaum Gründe der Ablehnung übrig blieben – weder rechtliche noch vernünftige.

Weil sichtbar würde, dass ein großer Teil dessen, was sich als Schutz des Eigentums, als Ordnung, Tradition, Geschmack oder Hausfrieden ausgibt, manchmal nur dies ist:

Wir haben die Macht, also verhindern wir, was wir nicht wollen.

Wer wissen will, warum Veränderung in einer Gesellschaft so zäh vonstatten geht, muss nicht zuerst nach Davos, Brüssel oder Berlin schauen. Manchmal genügt es, einem Satz wie „Wir wollen das nicht“ genau nachzuspüren.

Denn die Kritik beginnt damit, einen solchen Satz nicht als Argument zu akzeptieren.


Anmerkung: Wer die hier angedeuteten Zusammenhänge vertiefen will, findet hier eine Analyse.


  1. Ganz so war es nicht. Nach zwei Jahren kam „aus dem Nichts“ das Angebot, ein Balkonkraftwerk vom örtlichen Elektriker auf dem Garagendach installieren zu lassen. Zum Doppelten des marktüblichen Preises und mit Cloud-Anschluss nach China. Obwohl ich anerkannte, dass sie sich noch damit beschäftigten, lehnte ich nach kurzer Bedenkzeit ab. Ein Balkonkraftwerk ist ja gerade dazu gedacht, dass nicht nur Eigentümer, sondern auch Mieter selbst gestalten und bestimmen können. – Ich machte einen Gegenvorschlag: „Andere Idee: Ihr legt selbst, als Eigentümer, PV aufs (Garagen-) Dach, verbraucht davon selbst euren Teil und verkauft den Überschuss an uns Mieter (sog. Mieterstrom, z.B. https://pionierkraft.de/loesungen/vermieter/. Das wäre ein Win-win-Geschäft, da sich die Anlage schnell amortisierte und ihr als Vermieter mit Gewinn deutlich unter Marktpreis anbieten könntet. Denn die Netzentgelte und die Stromsteuer entfallen bei direktem Verbrauch. Wir als Mieter bezögen günstig regenerativen Strom. Die Verwaltung liefe automatisiert. Wir alle täten etwas für die Umwelt und für den Geldbeutel. Alle blieben flexibel. Alles bliebe in eurer Vermieterhand.“ Und schob einen Monat später noch nach: „PIONIERKRAFTwerk 3.0 wurde gerade mit dem German Innovation Award 2026 ausgezeichnet!“ – Seitdem: Keine Reaktion. Vermieter rühren sich nicht. ↩︎

  2. Dieser Text setzt voraus, dass ein Balkonkraftwerk tatsächlich nützt – der Umwelt ein wenig, dem eigenen Haushalt etwas, dem Netz im Kleinen. Er prüft das nicht. Wer daran zweifelt, braucht einen anderen Text und hat berechtigterweise andere Einwände. Hier geht es um etwas anderes: nicht darum, ob die Technik gut ist, sondern darum, wer darüber entscheidet – und mit welchen Gründen. ↩︎

  3. § 554 Abs. 1 BGB nennt seit der gesetzlichen Änderung ausdrücklich bauliche Veränderungen, die „der Stromerzeugung durch Steckersolargeräte dienen“. Mieter können daher grundsätzlich verlangen, dass der Vermieter die Installation eines Balkonkraftwerks erlaubt. Die Begründungslast hat sich damit praktisch verschoben: Nicht mehr der Mieter muss um Wohlwollen bitten; der Vermieter muss konkret darlegen können, warum die Installation im Einzelfall unzumutbar sein soll. Pauschale Ablehnung, bloßes Missfallen oder überzogene technische Anforderungen tragen kaum noch. Das musste selbst Vonovia, Deutschlands größtes Wohnungsunternehmen, nach einem von der Deutschen Umwelthilfe unterstützten Rechtsverfahren Anfang 2026 einsehen und die Installation eines Balkonkraftwerks genehmigen. Maßgeblich bleibt die konkrete, sichere und zumutbare Ausführung – nicht ein bloßes „Wir wollen das nicht“. ↩︎

  4. Art. 14 Abs. 1–2 GG lautet: „(1) Das Eigentum und das Erbrecht werden gewährleistet. Inhalt und Schranken werden durch die Gesetze bestimmt. (2) Eigentum verpflichtet. Sein Gebrauch soll zugleich dem Wohle der Allgemeinheit dienen.“ Quelle: Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland, Art. 14 Abs. 1–2 GG. ↩︎