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Ernst Tugendhats Theorie der Bezugnahme auf Einzelnes

··6398 Wörter·31 min
Inhaltsverzeichnis

Archivhinweis: Der Text folgt der maschinenschriftlichen Vorlage möglichst originalgetreu. Zeilenbedingte Worttrennungen wurden aufgehoben und die ursprünglichen Anmerkungen in Fußnoten überführt. Historische Rechtschreibung und Formulierungen wurden beibehalten; offensichtliche Schreib- und Übertragungsfehler wurden behutsam korrigiert. Darüber hinaus habe ich nachträglich einige handschriftliche Hinweise des damaligen Professors eingearbeitet. Streichungen sind durch spitze Klammern, Ergänzungen aufgrund dieser Hinweise durch eckige Klammern gekennzeichnet. – Die Lektüre von Ernst Tugendhats Vorlesungen zur Einführung in die sprachanalytische Philosophie hatte mich stark beeindruckt. Sie veränderte meine Sicht auf die Welt. Und Tugendhat wurde einer meiner philosophischen „Helden“ – bis heute. Nicht zuletzt, weil er sein Leben lang „revisionsfähig“ blieb.

Glossar
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Veritatives Sein
„Sein“ im Sinne des Wahrseins – also: Es ist so, daß p –, nicht im Sinne der Existenz eines Gegenstandes. Für die formale Semantik ist entscheidend, daß ein prädikativer Satz wahr oder falsch sein kann. Der Gegenstandsbezug wird deshalb nicht isoliert erklärt, sondern als Voraussetzung dafür, daß sich überhaupt eine bestimmte, überprüfbare Behauptung bilden läßt.

Ausweisungsspiel
Die mit einer Behauptung eröffnete Praxis des Begründens bzw. Überprüfens ihres Wahrheitsanspruchs. Wer behauptet, daß p, übernimmt gleichsam eine „Garantie“ für die Wahrheit von p; der Hörer kann zustimmen, widersprechen oder die Einlösung dieses Anspruchs verlangen. „Ausweisen“ bedeutet dabei nicht notwendig beweisen, sondern angeben können, wie festzustellen ist, ob die Wahrheitsbedingungen erfüllt sind.

Quasiprädikatensprache / Prädikatensprache
Die Quasiprädikatensprache ist bei Tugendhat das konstruierte Modell einer noch situationsgebundenen, vorveritativen Sprachstufe. Quasiprädikate charakterisieren eine jeweilige Wahrnehmungssituation, ohne daß mittels eines singulären Terminus bereits situationsunabhängig bestimmt wäre, wovon die Rede ist. Erst die Verbindung eines Prädikats mit einem identifizierenden singulären Terminus ermöglicht es, aus verschiedenen Situationen auf dasselbe Bezug zu nehmen und dieselbe Aussage als wahr oder falsch zu überprüfen. Damit wird aus der situationsgebundenen Quasiprädikatensprache Prädikatensprache im vollen Sinne.

Kennzeichnung
Ein sprachlicher Ausdruck, der einen Gegenstand durch eine Charakteristik bestimmt, die nur diesem einen Gegenstand zukommt oder zukommen soll, etwa „der höchste Berg“ oder „der Sieger von Jena“. Nach traditionellem Verständnis gehören Kennzeichnungen zu den singulären Termini. Russell analysiert Sätze mit Kennzeichnungen jedoch als generelle Existenzsätze: „Der so-und-so ist F“ wird sinngemäß zu „Es gibt ein und nur ein x, das so-und-so ist, und dieses x ist F“. Dadurch verschwindet die Kennzeichnung als selbständiger singulärer Terminus aus der logischen Form des Satzes.

Eigenname
Eine der traditionell unterschiedenen Klassen singulärer Termini neben Kennzeichnungen und deiktischen Ausdrücken. Nach der traditionellen Auffassung „steht“ ein Eigenname für einen bestimmten Gegenstand. Tugendhat hält dieses bloße „Stehen-für“ jedoch nicht für eine hinreichende Erklärung des Gegenstandsbezugs; auch bei Eigennamen muß geklärt werden, aufgrund welcher Identifizierungsregeln Sprecher und Hörer feststellen können, welcher Gegenstand gemeint ist. Russells „logischer Eigenname“ bezeichnet demgegenüber einen unmittelbar gegebenen Gegenstand; seine Beziehungsfunktion erlischt nach Russell, sobald dieser Gegenstand nicht mehr gegenwärtig ist.

Existenz
„Existenz“ ist für Tugendhat ebensowenig wie „Gegenstand“ ein gewöhnliches Prädikat. In generellen Existenzsätzen wird nicht einem bereits bestimmten Gegenstand die Eigenschaft „Existenz“ zugesprochen; vielmehr wird behauptet bzw. vorausgesetzt, daß es einen Gegenstand gibt, auf den die betreffende Kennzeichnung zutrifft. Eine besondere Stellung haben Raumzeitstellen: Die Bezugnahme auf eine bestimmte Raumzeitstelle kann nicht an deren „Nichtexistenz“ scheitern, weil Raumzeitstellen das bereits vorausgesetzte Identifikations- und Verifikationsfeld bilden. Zu prüfen ist vielmehr, ob ein bestimmter wahrnehmbarer Gegenstand an einer solchen Stelle vorkommt oder sich dort befindet.

1. Satzverstehen und Wahrheit
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Ernst Tugendhat stellt mit seiner Theorie der Bezugnahme auf Einzelnes eine neuartige, spezifisch sprachanalytische Lösung der Frage der Gegenstandskonstitution vor. Aber sie steht nicht für sich allein und kann als solche, ohne daß die systematischen Bezüge wenigstens angedeutet würden, weder verstanden noch dargestellt werden. Das Hauptinteresse der sprachanalytischen Philosophie respektive der formalen Semantik gilt der Frage, was es heißt, einen Satz zu verstehen.1 Der Satz erst ist, entgegen der traditionellen gegenstandsorientierten Auffassung, die “primäre Bedeutungseinheit” (55), das kleinste Sinnganze und diejenige “Verständnisdimension, die den Bezug auf Gegenstände umgreift.” (338)

Die nicht-gegenständlichen Bewußtseinsweisen bleiben in der formalen Semantik ebenso unerklärt wie in dem “Konkurrenzunternehmen” (79) der transzendentalen Bewußtseinsphilosophie.2 Doch kann die formale Semantik, zusätzlich zu der thematischen Erweiterung, die sie bietet, die verbleibenden transzendentalen Fragen und Probleme in ihren analytischen Ansatz aufnehmen. Sie weist nach, daß jede Form intentionalen Bewußtseins propositionalen Charakter hat3 und somit das Verstehen eines assertorischen Satzes voraussetzt. Die Metaphorik des herkömmlichen Vorstellungsbegriffes vor allem und damit die Auffassung des Gegenstandes als der kleinsten Verständigungseinheit hält Tugendhat für “uneinlösbar”. (477)4 Das Bewußtsein von Einzelnem (als Einzelnes) sei kein sinnliches, sondern ein logisches Phänomen. (vgl. 203) Mit den Sinnen nähmen wir Gleichartiges wahr und nicht Einzelnes noch Allgemeines. Dabei habe sogar eher noch das Bewußtsein von Allgemeinem in dem “psychologischen Tatbestand” (204) der Gleichartigkeit unserer Wahrnehmung eine sinnliche Vorform.

Die formale Semantik operiert immer schon im Kontext der Prädikation und des veritativen Seins, und das für die transzendentale Philosophie im Mittelpunkt stehende Problem der Zugänglichkeit von Gegenständen wird für sie “zu einem Teil des Problems der Verifizierbarkeit der prädikativen Aussagen (), und d.h. der Unterschied in der Gegebenheit gründet im Unterschied des veritativen Seins.” (85) Der Vorrang des Satzverstehens bringt als wichtigste erkenntnistheoretische Folge die hierarchische Umkehrung des Verhältnisses von Gegenstands- und Wahrheitsbegriff mit sich. Die Aufklärung des Satzverstehens fällt mit der Aufklärung des Wortes “wahr” zusammen. (242) Die Bestimmung des Gegenstandes und der Gegenständlichkeit dagegen entpuppt sich als eine – wenn auch entscheidende – Zurüstung [zur Aufklärung des Satzverstehens und damit des Wahrheitsbegriffs]. Der Gegenstandsbezug wird in diesem Rahmen wesensmäßig ein Moment des Wahrheitsbezuges als der obersten Instanz.

Der Hörer einer Sprechhandlung, die den Satz “p” zum Inhalt hat, drückt sein Verstehen dadurch aus, daß er den Satz in der Form: „der Sprecher behauptet, daß p“ wiedergibt; er beweist also sein Verständnis, wenn er den (assertorischen) Satz gegliedert in Behauptungsmoment und propositionalen Gehalt zu wiederholen imstande ist. Nur wenn er die Satzstruktur versteht, versteht er die eigentliche Intention des Sprechers: ihn zu einer Stellungnahme, die das Ausweisungsspiel in sich begreift, zu bewegen. Die Aufforderung zum Ausweisungsspiel und zur Stellungnahme ist der Sinn der Verwendung assertorischer Sätze. Ebenso ist die strukturelle Unterscheidung im Augenblick des Verstehens ein wesentliches Moment des Sinnes von “wahr” und “falsch”. “Wer von „Es wird behauptet, daß p“ zu p übergeht, geht vom bloßen Verstehen von p zum Behaupten, daß p über, und daher ist die Aufklärung der Handlung des Behauptens identisch mit der Aufklärung des Wortes „wahr“.” (253)

Der Gegenstandsbezug wird funktional in das Satzverstehen und den Bezug auf die Wahrheit eingebunden, d.h. ein Gegenstandsbezug muß hergestellt werden, damit eine Aussage wahr oder falsch sein und damit – das ist die andere Seite der Verwendung der assertorischen Sätze – der Hörer Stellung nehmen kann zum Gesagten.

Diesen beiden Zwecken gemäß bildeten sich in der sprachanalytischen Philosophie zwei Ansätze der Erklärung des Verstehens sprachlicher Ausdrücke und insbesondere assertorischer Sätze heraus: “Die eine Richtung ()5 sagt: einen Satz verstehen, heißt wissen, wie er zu verwenden ist. Die andere Richtung ()6 sagt: einen assertorischen Satz verstehen, heißt wissen, unter welchen Bedingungen er wahr bzw. falsch ist.” (135) Tugendhat verknüpft beide Ansätze; für seine Theorie der Bezugnahme auf Einzelnes jedoch ist die Reflexion auf die Verwendungsweise maßgeblich. Denn aus ihr allein lassen sich die methodischen Mittel gewinnen für eine grundlegende, erkenntnistheoretisch befriedigende und spezifisch sprachanalytische Erklärung der Bedeutung, besser Verwendungsweise derjenigen Ausdrücke, die – nach traditionellem Verständnis – für Gegenstände stehen.

Dagegen [reicht] der Ansatz bei den Wahrheitsbedingungen <reicht aus> für die instruktive, aber ungenügende und vorläufige Charakterisierung der Verwendung assertorischer Sätze [aus]. Jemand versteht eine Behauptung, “wenn er erstens die Wahrheitsbedingungen kennt und wenn er zweitens weiß, daß der Sprecher dafür garantiert, daß diese Bedingungen erfüllt sind.” (256)7 Natürlich bleibt es für den Hörer offen, ob die Behauptung, die er versteht, auch tatsächlich wahr ist. Doch gehört diese Unsicherheit zum Ausweisungsspiel der assertorischen Rede und ist für das Verstehen des Hörers “ebenso konstitutiv, wie daß er weiß, daß der, der die Behauptung macht, behauptet, daß sie wahr ist.” (256)

Daß der Sprecher eines assertorischen Satzes in einem Atemzug <gleichsam> die Wahrheitsbedingungen angibt und für ihre Erfüllung garantiert, setzt zweierlei – für die sprachanalytische Version der Konstitution des Gegenstandes Entscheidendes – voraus: Situationsunabhängigkeit der Rede8 und die Einlösbarkeit der Garantie <und zwar einlösbar> – und zwar durch die Verwendung eben der sprachlichen Ausdrücke, mit denen diese Garantie gegeben wird. (vgl.255)

Einlösbar ist die Garantie, wenn die Behauptung verifizierbar ist. [Verifizierbarkeit tritt dabei nicht an die Stelle der Wahrheitsbedingung; sie bezeichnet die Möglichkeit festzustellen, ob diese erfüllt ist.] Mit der Rede von der Verifizierbarkeit ist <der Wechsel angezeigt von der Ebene der Erklärung durch Angabe der Wahrheitsbedingungen zu der differenzierteren Erklärungsebene der Verwendungsweise> nicht ein Wechsel von den Wahrheitsbedingungen zur Verwendungsweise angezeigt, sondern der Übergang von der bloßen Angabe der Wahrheitsbedingungen zu der Frage, wie ihre Erfüllung aufgrund der Verwendungsregeln der sprachlichen Ausdrücke festgestellt werden kann. (vgl.324) Geben sich die Verfechter der Rede von den Wahrheitsbedingungen mit der “rekursiven Wahrheitsdefinition” (Tarski) zufrieden9, so dringt die Forderung nach einer Erklärung der Verifikation assertorischer Sätze tiefer in das Satzgefüge ein: [Denn verifizieren läßt sich eine Behauptung nur, wenn bekannt ist, wie ihre Bestandteile verwendet werden: Der singuläre Terminus muß den Gegenstand bzw. die Verifikationssituation identifizieren, und das Prädikat muß nach seiner Verifikationsregel angewandt werden können.] <wie werden> Wie werden die Glieder des propositionalen Gehaltes, singulärer Terminus und Prädikat, im Einzelnen verwendet? <(Verwendungsregeln); wie hängen sie zusammen?; wie kommt durch ihre Verwendung ein Satzverstehen zustande?> Welche Verwendungsregeln gelten für sie, wie hängen diese Regeln zusammen, und wie kommt durch ihre Verwendung ein Satzverstehen zustande? Und schließlich: <wie ist festzustellen und zwar unwiderrufbar> wie ist – und zwar unwiderrufbar – festzustellen, ob eine Behauptung wahr oder falsch ist? Die Untersuchung beschränkt sich auf die elementaren prädikativen Sätze.

Obwohl sich die Rangfolge von Wahrheits- und Gegenstandsbegriff umgekehrt hat, bleibt die Aufklärung der Verwendung singulärer Termini die crux, an der sich die formale Semantik bewähren muß. Denn sie stellen “die Voraussetzung dar(), damit die Wahrheitsbedingung überhaupt formuliert werden kann."(487) Das ist auch der Grund für die Asymmetrie von singulären Termini und Prädikaten. Eine situationskonforme Quasiprädikatensprache enthält <keinen> noch keinen Wahrheitsbezug. [In ihr werden Quasiprädikate nur situationsgebunden verwendet; es fehlt ein singulärer Terminus, durch den unabhängig von der jeweiligen Verwendungssituation festgehalten werden kann, wovon gesprochen wird. Daher läßt sich noch nicht dieselbe Aussage aus verschiedenen Situationen heraus formulieren und als wahr oder falsch ausweisen. Erst die Verbindung von Prädikat und identifizierendem singulären Terminus schafft die dafür erforderliche Situationsunabhängigkeit.]

2. Reflexion auf die Zeichenverwendung
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2.1. Der sprachanalytische Grundsatz
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Es ist sinnlos, nach der Bedeutung eines alleinstehenden Satzgliedes zu fragen. Die analytische Leitfrage lautet daher: wie ist ein sprachlicher Ausdruck zu verstehen? Sie zielt nicht von vornherein auf eine Bedeutung, während die Bedeutungsfrage immer auch auf ein Verstehen verweist. Außerdem verführt sie nicht wie die Rede von der Bedeutung zu einer gegenständlichen Betrachtungsweise. “Das Verstehen ist wesensmäßig unthematisch ()” (51)

Den Schlüssel für die Frage nach dem Verstehen lieferte der sprachanalytischen Philosophie Ludwig Wittgenstein: “Die Bedeutung des Wortes ist das, was die Erklärung der Bedeutung erklärt. D.h.: willst du den Gebrauch des Wortes Bedeutung verstehen, so sieh nach, was man Erklärung der Bedeutung nennt.” (187) [Tugendhat verweist hier auf § 560 der Philosophischen Untersuchungen.]

Erklären wird hier natürlich nicht im Gegensatz zum Verstehen gesehen; gemeint ist ein Erklären-Wie und kein kausales Erklären-Warum.10 Gefragt ist nach der Verwendungsweise der sprachlichen Ausdrücke, die Zeichen sind. Es wäre aber ein “völliges Mißverständnis” (482) zu meinen, daß der Rückgang auf die Zeichenverwendung eine Abkehr von den “Sachen” bedeutete. “Die geregelte Verwendungsweise dieser Zeichen tritt nicht an die Stelle dieser Gegenstände, sondern an die Stelle einer fingierten zeichenfreien Bezugnahme auf diese Gegenstände (oder Sachen)”. (ebda)11 Durch diesen Rückgang auf den allgemeinen Aspekt der Zeichenverwendung erübrigt sich jedoch eine gegenständliche Fundierung des Bedeutungsbegriffes. Wittgensteins Grundsatz geht aus von der alltäglichen Praxis der Erklärung der Bedeutung durch Beispiele und ist von grundsätzlich allgemeiner Tragweite. Er erfüllt in idealer Weise die Forderung, die an die Philosophie gestellt wird, nämlich explizit zu machen, was wir schon vorphilosophisch verstehen. (vgl.199)

In <gegenstandsorientiertem> vorstellungstheoretischem Verständnis “steht” das Zeichen grundsätzlich “für” einen Gegenstand; es ist als solches für die eigentliche Theoriebildung überflüssig. Faßt man aber andere Funktionen ins Auge, so gewinnt das Zeichen selbst an Bedeutung und wird der Betrachtung unumgänglich. Das Zeichen dient nicht mehr als bloßes Mittel der Darstellung von etwas anderem, was außerhalb der Verwendung existiert. Jemand versteht einen sprachlichen Ausdruck, d.i. ein Zeichen, wenn er weiß, wie es zu verwenden ist; er kennt die Gebrauchs- oder Verwendungsregel. Diese tritt an die Stelle der Rede von der Bedeutung. “Aber das Sprachliche ist nicht das bloße Zeichen; es ist das, was man versteht und was viele in gleicher Weise verstehen können. Es ist also allemal nichts Subjektives.” (50)

2.2. Methode
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Implizit führt die Funktionsfrage “die entscheidende Wende” (478) vom vorstellungstheoretischen zum sprachanalytischen Ansatz herbei, obwohl diese nicht unbedingt damit auch vollzogen wird, wie die ausdrückliche oder unausdrückliche Gegenstandsorientierung der “gesamte(n) bisherige(n) analytische(n) Philosophie” (478) zeigt.

In der funktionalistischen Erklärungsperspektive ist die Rede von einer oder mehreren Funktionen sprachlicher Ausdrücke, von ihrer Verwendung, der Regel dieser Verwendung, von Handlungsregeln und von einem Verstehen, das ein Regelverstehen ist. (vgl.182) Wer ein Zeichen zu einem bestimmten Zweck verwendet, stellt es in einen Handlungskontext: ein Prädikat verwendet er, um etwas so oder so zu charakterisieren; wer einen singulären Terminus verwendet, gibt an, welchen Gegenstand, den er durch das Prädikat charakterisiert, er meint.

Der Rekurs auf Zeichenverwendung und Funktion impliziert zwei methodische Maximen: willst du die Bedeutung einer Form sprachlicher Ausdrücke aufklären, frage, <wie und frage wozu Ausdrücke dieser Form erklärt bzw. verwendet werden> wie Ausdrücke dieser Form erklärt bzw. verwendet werden, und frage, wozu sie erklärt bzw. verwendet werden. Wichtigste daraus entspringende Frage: wie ist festzustellen, daß ein singulärer Terminus “für” einen Gegenstand “steht”? Die Feststellungsfrage ist “durchaus unumgänglich”. (341) Nur sie ermöglicht eine unter die Oberfläche dringende, spezifisch sprachanalytische Aufklärung der Verwendung singulärer Termini.

Außerdem nähert sich Tugendhat dem Gegenstandsbegriff bzw. der Erklärung <sing.> singulärer Termini “von den zwei entgegengesetzten Enden”. (429) Einerseits beschreibt er die tatsächliche Verwendungsweise dieser Ausdrücke und gelangt so zur Bestimmung ihrer Identifizierungsfunktion; andererseits fragt er, wie <singuläre Termini> Prädikate verwendet werden müßten, “wenn das, was sie leisten – eine Klassifikation – verifizierbar bzw. falsifizierbar sein können soll”. (449) Mit jener – deskriptiven – Vorgehensweise steuert er das Ziel sozusagen – wie er sich “etwas unbeholfen” ausdrückt – “von oben” an; mit letztgenannter – konstruktiver – Vorgehensweise entsprechend “von unten”. (vgl.430) Beide treffen sich auf der Ebene der Verifikationssituation. Die Erklärung von unten dient mehr der Verständlichkeit, da sie die Konstitution des Gegenstandes aus der vorveritativen und somit ungegenständlichen Quasiprädikatensprache heraus entwickelt, d.h. sie muß den Bedingungszusammenhang von Wahrheit und Situationsunabhängigkeit nicht schon voraussetzen.

Insgesamt setzt Tugendhat also mit drei Fragen an: 1) wie werden singuläre Termini tatsächlich verwendet und wie ist die Richtigkeit der Verwendung festzustellen? 2) was müssen sie als Ergänzungsausdrücke der Prädikate leisten? 3) wie ist ihre Funktion in Bezug auf die Wahrheit der Sätze, die mit ihnen gebildet werden, zu bestimmen?

3. Die Konstitution des Gegenstandsbezuges
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3.1. Die Spezifizierung
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Zur Aufklärung des Gegenstandsbegriffes trägt die Erklärung der Verwendung des Wortes “Gegenstand” nichts bei. Obwohl “Gegenstand” grammatisch wie ein Prädikat funktioniert, ist es ein “Pseudoprädikat” (368). Zu sagen: Gegenstand ist alles, was … – ergänzt durch ein Prädikat – “schließt anderes, was auch etwas ist, vom Umfang der Rede von Gegenständen aus” (368). Eine bessere Orientierung bieten die Frage- oder Relativpronomen Was oder Wer, Welcher und auch die indefiniten Pronomen Etwas und Dies. Sie erhellen den gesuchten Begriff dadurch, daß sie gegenseitig füreinander ersetzbar sind; zudem lenken sie von der “materialen Konnotation” (367), die dem Wort “Gegenstand” anhaftet, ab.12

An die Stelle des Vorstellens eines Gegenstandes und der transzendentalen Frage seiner – irgendwie sinnlich oder quasisinnlich gedachten – Zugänglichkeit tritt die “sprachanalytisch gereinigte” (88) Frage, was es heißt, einen Gegenstand zu meinen, d.h. die Reflexion auf die logische Struktur des Satzes, worin die Rede vom Gegenstand eingebettet ist. Denn – “und das muß emphatisch gegen die gegenstandstheoretische Tradition gesagt werden – eine isolierte Verwendung eines singulären Terminus (hätte) keinen Sinn () und es gibt daher auch keine Sprache oder Teilsprache, die nur aus singulären Termini oder aus einer Vorform von singulären Termini, entsprechend der der Quasiprädikate zu den Prädikaten, besteht und eine solche Sprache (ist) auch gar nicht denkbar ()”. (441)

Mit der isolierten Verwendung eines singulären Terminus ist auf der Ebene sinnvoller Rede nichts getan und nichts gesagt. (vgl. auch 366) Erst wenn singuläre Termini Quasiprädikate [– also situationsgebundene Ausdrücke, die eine jeweilige Wahrnehmungssituation charakterisieren, ohne bereits einen identifizierbaren Gegenstand zu spezifizieren –] in der Weise ergänzen, daß dadurch die Verwendungssituation in die Sprache hereingeholt wird, <ergibt das einen Sinn und avanciert die Verwendungssituation> ergibt sich ein Sinn, und die Verwendungssituation avanciert zur (identifizierbaren) Verifikationssituation. Es konstituiert sich in diesem Übergang eine Sprechhandlung, die zu einer Klasse von Sprechhandlungen gehört, die aus verschiedenen Situationen alle dasselbe sagen und deren Richtigkeit von der Verwendungssituation unabhängig ist; sie weist auf eine Situation der Feststellung der Richtigkeit vor, die dann als wahr zu bezeichnen ist. (vgl.345)

Zur positiven Neubestimmung der Funktion singulärer Termini bedient sich Tugendhat zunächst der von der Tradition anerkannten Formel, daß ein singulärer Terminus für einen Gegenstand steht. Er will mit dem Rückgriff auf diese “Chiffre” zum einen zeigen, daß mit der methodischen Absicht, die tatsächliche Verwendungsweise singulärer Termini zu beschreiben, noch keine Vorentscheidung für eine spezifisch sprachanalytische13 Auffassung dieser Ausdrücke getroffen ist (vgl. 363); zugleich aber soll deutlich werden, daß ihre Erklärung “wesentlich komplizierter” (472) ist, als die gegenstandsgläubige Tradition annimmt.

<Die eigentliche Theorie Tugendhats, wie wir auf Einzelnes bezugnehmen können, und die “erste explizite Erschütterung der traditionellen Auffassung” (478) setzt ein bei seiner Bestimmung der Funktion als Spezifizierungsfunktion.> Die eigentliche Theorie Tugendhats darüber, wie wir auf Einzelnes bezugnehmen können – die “erste explizite Erschütterung der traditionellen Auffassung” (478) –, setzt bei seiner Bestimmung der Funktion [singulärer Termini] als Spezifizierungsfunktion ein. Einen Gegenstand meinen bedeutet: herausstellen, welcher von allen gemeint ist aus einer im Blick stehenden Vielzahl von Gegenständen. Sie macht, meint Tugendhat, nur explizit, was in der Redeweise des Gegenstand-meinens immer schon “unausgesprochen mitenthalten” (369) ist, nämlich den Bezug auf alle.

Angelegt war diese Erkenntnis in Russells Theorie der Kennzeichnungen. Russell entwickelte sie, als er eine Lösung des Problems suchte, wie wir über Dinge sinnvoll reden könnten, die nicht existieren, z.B. <sagen können> sagen könnten: der König von Frankreich ist kahl, obwohl zur selben Zeit kein König Frankreich regiert. Für Russell reduzierte sich das Problem auf die Frage, wie Kennzeichnungen zu verstehen sind.14 Er interpretiert dann – und Tugendhat folgt ihm – Sätze, die Kennzeichnungen enthalten [– Ausdrücke, die eine Charakteristik des Gegenstandes geben, die nur dem einen Gegenstand zukommt oder zukommen soll, z.B. “der Sieger von Jena” –], also Sätze der Form: “der so-und-so ist F” als generelle Existenzsätze15: “es gibt ein und nur ein x, welches so-und-so ist, und dieses ist F”. Diese Betrachtungsweise wirft allerdings die Schwierigkeit auf, daß den Kennzeichnungen der herkömmliche Status, singuläre Termini zu sein16, abgesprochen wird; übrig bleibt die prädikative Komponente. [Das heißt: Die Kennzeichnung wird nicht mehr als selbständiger Ausdruck behandelt, der unmittelbar auf einen Gegenstand Bezug nimmt. Ihr deskriptiver Gehalt wird vielmehr in die quantifizierte prädikative Struktur des Satzes aufgelöst: Statt „der so-und-so“ als singulären Terminus anzusetzen, lautet die logische Analyse sinngemäß „Es gibt genau ein x, das so-und-so ist“. Der scheinbar singuläre Gegenstandsbezug verschwindet damit aus der logischen Form des Satzes.]

Aber diese Umdeutung ermöglicht die Bewertung der gemachten Aussage als wahr oder falsch, da nun die Existenz immer mitbehauptet bzw. vorausgesetzt wird17. Darüber hinaus erscheint diese Interpretation deswegen zwingend, “weil nur sie es erlaubt, das Verstehen des Satzes auf eine Wahrheitsbedingung zu beziehen, die der Art und Weise entspricht, wie wir solche Sätze verifizieren.” (378) Doch manövrierte Russell sich und andere mit dieser Lösung und der sie dann notwendig ergänzenden Theorie des logischen Eigennamens, “dessen Beziehungsfunktion erlöscht, sobald der Gegenstand nicht mehr gegenwärtig ist” (380), in ein “bis heute ungelöstes” Dilemma (384).18

Russell übersah oder ignorierte wegen seiner gegenstandstheoretischen Prämissen, daß sprachliche Ausdrücke, die für Gegenstände stehen, sich systematisch wechselseitig aufeinander beziehen müssen, wenn <das für die assertorische Rede erforderliche Identische – Gegenstände bzw. Sachverhalte, die wahr oder falsch sein können –> die für die assertorische Rede erforderliche Identität des Gegenstandsbezugs zustande kommen soll [– also die Möglichkeit, aus verschiedenen Situationen auf denselben Gegenstand Bezug zu nehmen und über ihn Aussagen zu machen, die wahr oder falsch sein können –], und er übersah – wie nach ihm noch Strawson sowie sämtliche Metasprachen- und Kommunikationstheoretiker19 – die spezifische Eigentümlichkeit gerade der situationsbezogenen Ausdrücke: ihre Ersetzbarkeit. Sie erst erlaubt eine situationsunabhängige Bezugnahme auf dieselben Gegenstände aus verschiedenen Wahrnehmungspositionen. Sie beruht auf der Verwendung des Identitätszeichens und ist der “ausschlaggebende Faktor” (438) des Überganges von der primitiven situationsbezogenen Quasiprädikatensprache zur Prädikatensprache. Es kommt hier wieder “der allen bisherigen Auffassungen gemeinsame Grundfehler” (441) zum Tragen, daß Ausdrücke, die für Gegenstände stehen, isoliert werden könnten.

Gleichursprünglich mit dem Vermögen, eines vom anderen als Einzelnes zu unterscheiden, indem wir mittels des Identitätszeichens feststellen können, ob es dasselbe ist oder nicht, ist das “Mannigfaltigkeitsbewußtsein” (vgl.370), der Bezug auf alle. Beide wiederum sind die Bedingung der Möglichkeit dafür, daß wir die Dinge zählen können. “Das Verstehen von Alle und Einige, das Verstehen von Ist-identisch-mit und das Zählenkönnen liegen alle untereinander und mit der Verwendungsmöglichkeit von singulären Termini auf ein und derselben Ebene.” (371)

Hinzu kommt die besondere Bedingung der identifizierenden Spezifizierung <, durch> durch die Verwendung bestimmter singulärer Termini auf einer ersten Stufe des Überganges zur Situationsunabhängigkeit der assertorischen Rede. Sie identifizieren unmittelbar die Wahrnehmungssituation und müssen insofern raumzeitliche Gegenstände spezifizieren. <Sie unterscheiden sich von abstrakten Gegenständen als wahrnehmbare.> Diese raumzeitlichen Gegenstände unterscheiden sich als wahrnehmbare Gegenstände von abstrakten Gegenständen. Aber auch innerhalb ihrer Art gibt es Abstufungen und Unterschiede. Vorläufig jedoch – vom Standpunkt der alle singulären Termini umfassenden Spezifizierungsfunktion aus – gilt: verschiedene Gegenstandstypen unterscheiden sich durch die Art und Weise ihrer Spezifizierung. Außerdem ist zu sehen, daß die Vorgehensweisen “von oben” und “von unten” schon deshalb nicht unabhängig voneinander sind, als “bei der Unterscheidung verschiedener Gegenstandstypen, singulärer Termini aufgrund der Funktion, die sie für die Verifikation prädikativer Sätze haben, berücksichtigt werden muß, um welche Art von Prädikaten es sich handelt.” (428)

Um einem Mißverständnis vorzubeugen: die formal-semantische Betrachtung kann nicht von Gegenständen als etwas Gegebenem ausgehen. Wahrnehmungs-“gegenstände” sind in erster Linie singuläre Termini, denen Wahrnehmungsprädikate – das sind Prädikate, deren Verwendung “durch Beispiele in der Wahrnehmung erklärt werden kann” (416) – zukommen oder nicht zukommen. Das ist auch der Grund, warum die Frage, wie festzustellen ist, welcher Gegenstand gemeint ist, eingebaut werden muß in die Frage, wie die Wahrheit der entsprechenden prädikativen Aussagen festgestellt wird.

3.2. Der Identifizierungsbegriff
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Das Kriterium der Identifizierung eines wahrnehmbaren Gegenstandes ist, “daß es keinen Zweifel und keine Zweideutigkeit mehr darüber geben soll, worüber genau gesprochen wird. Fragen wie Wer?, Was? oder Welcher? sind auf der untersten Ebene beantwortet.” (398)20 Die Rede von der untersten Ebene weist auf den Stufencharakter der Verifikation hin und somit auf die verschiedenen Arten oder Typen singulärer Termini.

Es gibt vier Kennzeichnungstypen, die wahrnehmbare Gegenstände spezifizieren: 1) die demonstrativen Ausdrücke, z.B. dieser Berg; 2) Kennzeichnungen mittels raumzeitlicher Relationen, z.B. der Berg, der sich an der Kreuzung von dem und dem Breitenkreis und dem und dem Längenkreis befindet; 3) Kennzeichnungen durch andere eindeutige Relationen zu etwas bereits Identifiziertem, z.B. der Mörder von Herrn Maier; 4) Kennzeichnungen durch eine einzige Eigenschaft, z.B. der höchste Berg; (vgl.414)

Diejenigen singulären Termini, die Wahrnehmungsprädikate so ergänzen, daß der spezifizierte “Gegenstand” als identifiziert gelten kann, müssen in bestimmter Weise unmittelbar auf diesen Gegenstand bezugnehmen. Für die ersten beiden Typen trifft dies zu: sie lokalisieren Wahrnehmungssituationen in Raum und Zeit. <Während singuläre Termini der Typen 3) und 4) für die Feststellung, welcher Gegenstand “auf der untersten Ebene” gemeint ist, auf Kennzeichnungen der beiden erstgenannten Arten zurückzuführen sind; sie erfüllen das Kriterium der Identifizierung nicht.> Singuläre Termini der Typen 3) und 4) hingegen sind für die Feststellung, welcher Gegenstand “auf der untersten Ebene” gemeint ist, auf Kennzeichnungen der beiden erstgenannten Arten zurückzuführen; sie erfüllen das Kriterium der Identifizierung nicht. Ein Satz z.B. der Form: “derjenige, der so-und-so ist, ist F”, gibt nicht an, welcher Gegenstand <letztgültig> letztlich gemeint ist, sondern lediglich, daß der “Einzige, der so-und-so ist, F ist” – welcher auch immer gemeint sein mag. Zur Identifizierung muß man alle Gegenstände der angegebenen Art durchgehen, bis der Richtige, bei dem kein Zweifel über die Identität mit dem Gemeinten aufkommen kann, gefunden ist. Solche Sätze enthalten also keine Angabe der Wahrnehmungssituation; sie kennzeichnen vielmehr den gemeinten Gegenstand durch ein Merkmal, ein je nachdem kausales, ordinales oder institutionelles Merkmal. Sie haben dementsprechend unterschiedliche Prozeduren zur Folge, wie festgestellt wird, welchen Wahrnehmungsgegenstand bzw. welche Wahrnehmungssituation sie spezifizieren. (vgl.417ff)

Die raumzeitliche Lokalisierung, durch die ein Gegenstand identifiziert wird, bedingt zweierlei: die schon erwähnte Ersetzbarkeit insbesondere der demonstrativ deiktischen Ausdrücke durch andere <deiktischen> deiktische Ausdrücke und dann durch andere singuläre Termini überhaupt; nur dadurch wird es möglich, aus verschiedenen Wahrnehmungspositionen auf dasselbe, das mit dies so-und-so identifiziert wird, bezugzunehmen. Zweitens braucht man ein objektives Identifizierungssystem, das nicht nur universal ist, sondern sich <aus Wesensgründen> aufgrund der Struktur von Wahrnehmungssituationen als das für die raumzeitliche Lokalisierung einzig geeignete erweist. [Wahrnehmungssituationen sind räumlich und zeitlich situiert; ein objektives Identifizierungssystem muß daher ihre Stelle unabhängig vom jeweiligen Wahrnehmungsstandpunkt durch Raumzeitrelationen bestimmbar machen.] Die Rede ist von dem System der raumzeitlichen Relationen, das ein “System möglicher Wahrnehmungspositionen und d.h. ein System von demonstrativen Spezifizierungen ist.” (415) Durch Angabe der Raumzeitrelationen kann jede Person von jedem beliebigen Standpunkt aus die gemeinte Verifikationssituation aus der Vielzahl möglicher Verifikationssituationen herausheben.

In Anlehnung an eine von Wiggins21 gegebene Definition bestimmt Tugendhat den engen Begriff der Identifizierung – zunächst aus der Perspektive von oben: wir identifizieren mit dem singulären Terminus “a” einen Gegenstand, wenn wir wissen, wie ohne weiteres die Wahrheit des Satzes “Fa” festzustellen ist – immer vorausgesetzt, daß wir die Verifikationsregel des Prädikates kennen. (vgl. 412) Aus der Sicht “von unten” wird insbesondere die Klausel “ohne weiteres” verständlich, da aus dieser Perspektive der Wahrnehmungsaspekt betont wird: “Auf einen wahrnehmbaren Gegenstand bezugnehmen heißt, eine Verifikationssituation von Wahrnehmungsprädikaten spezifizieren, und da man eine solche Wahrnehmungssituation als solche nur durch ihre raumzeitliche Lokalisierung spezifizieren kann, wird der wahrnehmbare Gegenstand “als solcher” nur spezifiziert (und das heißt dann eben identifiziert), wenn er raumzeitlich lokalisiert wird.” (417)

3.3. Die wechselseitige Abhängigkeit von subjektiver und objektiver Lokalisierung
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Einen singulären Terminus versteht, wer die Regel seiner Verwendung kennt, und d.h. – im Gegensatz zu den Verifikationsregeln des Satzes und des Prädikates – wer seine Identifizierungsregel kennt.22 Bisher wurde allgemein die Funktion singulärer Termini erörtert und außerdem die besondere Bedeutung der demonstrativ lokalisierenden Ausdrücke für die Identifizierung hervorgehoben. Jedoch blieb offen, wie diese fundamentalen singulären Termini ihre Funktion erfüllen, vor allem aber, wie die gegenseitige Ersetzung funktioniert und unter welchen Bedingungen.

Die raumzeitliche Lokalisierung durch Angabe der Raumzeitrelationen identifiziert die Wahrnehmungssituation insofern, als sie diese unterscheidbar macht von anderen Wahrnehmungssituationen. Aber dadurch allein wäre die Wahrnehmungssituation noch nicht im vollgültigen Sinne identifiziert; [die objektive Lokalisierung macht eine Wahrnehmungssituation zwar innerhalb eines allgemeinen Relationssystems unterscheidbar, erklärt aber noch nicht, wie sie vom jeweiligen Sprecher aus identifiziert wird.] Es fehlen nämlich Angaben über ihre Ausdehnung in Raum und Zeit. Dazu ist der Bezug auf Raumzeit-Stellen erforderlich. Es fragt sich dann, ob diese nicht überhaupt die primären Gegenstände sind, obgleich sie niemand an und für sich wahrnehmen kann: Jedenfalls gibt es singuläre Termini, die Örter und Zeitstellen spezifizieren und sogar identifizieren: “hier” und “jetzt” und auch “dies” und “ich”. (vgl.421; 431) Sie unterscheiden sich von anderen deiktischen Ausdrücken dadurch, daß sie nur in der Wahrnehmungssituation selbst sinnvoll zu verwenden sind, eben <weil sie Örter und Zeitstellen identifizieren> weil sie sie subjektiv identifizieren. [Während die objektive raumzeitliche Lokalisierung eine Stelle in einem allgemeinen Relationssystem bestimmt, verankern subjektiv-demonstrative Ausdrücke wie „hier“ und „jetzt“ diese Bestimmung in der jeweiligen Wahrnehmungssituation des Sprechers.]

Die Rede von Örtern und Zeitstellen ist aber noch eine “charakteristisch metasprachliche Erklärung” (432), die zum einen voraussetzt, was sie erklären soll, nämlich die Gegenständlichkeit der Gegenstände, und die außerdem den zentralen Aspekt der Ersetzbarkeit aller singulären Termini ignoriert. (vgl.434) Gerade subjektiv demonstrative Ausdrücke sind zwar notwendig an die Situation gebunden, doch müssen sie ebenso notwendig über ihre Anwendungssituation hinausweisen, wenn sie nicht “funktionslose Anhängsel in einer situationsrelativen Verwendung von Prädikaten” (433) sein sollen. Erst durch die Ersetzbarkeit der singulären Termini konstituiert sich der nur situationskonforme Bezug als etwas Identifizierbares, und dann erst wird auf die Wahrnehmungssituation gegenständlich bezuggenommen.

Ein wahrnehmbarer Gegenstand ist in Raum und Zeit identifiziert, wenn die Nachfragen Wo? und Wann? auf der untersten Ebene beantwortet werden. Raumzeitliche Lokalisierungen der Art: “dort, wo sich das und das befindet” und “soeben, als das und das geschah” verlangen zum Zwecke der Identifizierung präzise raumzeitliche Angaben, z.B. könnte jemand antworten: “es befindet sich drei Kilometer von hier” und “es geschah vor einer Stunde (ab jetzt gerechnet)”. Damit legt der Sprecher Entfernung und Richtung fest, wobei er seinen eigenen, durch “hier” und “jetzt” subjektiv lokalisierten Standort zum Koordinatennullpunkt macht. Doch entstammen seine Maßangaben offensichtlich dem objektiven raumzeitlichen System. Die subjektive Lokalisierung bedarf der objektiven Lokalisierung. Wie anders sollte sich ein Sprecher den Hörern verständlich machen, wenn nicht durch Raumzeitangaben, die aus jeder Wahrnehmungsposition eine identifizierende Bezugnahme ermöglichen? Dasselbe gilt natürlich für den Sprecher, wenn er, wie im Beispiel, über nicht Anwesendes oder Gegenwärtiges redet.

Umgekehrt <hängt die objektive Lokalisierung von der subjektiven ab> ist auch die objektive Lokalisierung in ihrer Anwendung zur Identifizierung auf die subjektive Lokalisierung angewiesen, da <die eigentliche Identifizierung wiederum nur jeder für sich vornehmen kann> jeder Sprecher die objektive Raumzeitangabe mit seinem jeweiligen Standort verbinden können muß. [Das objektive Relationssystem als solches hängt nicht von der subjektiven Wahrnehmungsposition ab; wohl aber seine Anwendung zur Identifizierung einer Wahrnehmungssituation.] “Wenn ein Sprecher seine eigene Stelle in dem objektiven raumzeitlichen Relationssystem nicht kennt, weiß er nicht, wie er feststellen kann oder könnte, welches gemeint ist. Die Identifizierung eines Wahrnehmungsgegenstandes durch Angabe seiner raumzeitlichen Relation zeichnet einen Weg vor, der an die raumzeitliche Stelle oder Stellen führt, an der der Gegenstand wahrgenommen werden könnte, und um als Weg erkennbar zu sein, muß er mit dem jeweiligen Standort verbunden werden können.” (437)

Die Festlegung des eigenen Standortes oder eines anderen, objektiven Koordinaten-Nullpunktes ist konventionell und seine gegenständliche Fixierung bleibt unsicher. Das ist aber deshalb unproblematisch, weil nicht der Punkt, sondern “die Menge der zueinander invarianten räumlichen bzw. zeitlichen Gegenstände (festliegt)”. (437) „Das ist möglich aufgrund des ‚kontingenten Faktums‘, daß sich die Gegenstände unserer Umgebung in ihren raumzeitlichen Beziehungen nicht ändern.“

3.4. Differenzierende Momente der raumzeitlichen Identifizierung
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3.4.1. Sortale
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Bei der Erklärung des Zusammenspiels von subjektiv und objektiv lokalisierenden deiktischen Ausdrücken tauchte die Frage auf, ob nicht vielleicht Raumzeitstellen die primären Gegenstände sind. Um die Frage zu beantworten, muß man die Perspektive wechseln und die Frage der Gegenständlichkeit “von unten” angehen. Denn Situationsunabhängigkeit, Wahrheitsfähigkeit und eben die Gegenständlichkeit können aus diesem hypothetischen Blickwinkel nicht mehr vorausgesetzt werden. Wie ist die Gegenständlichkeit zu bestimmen, wenn das, was Prädikatausdrücke leisten, verifizierbar bzw. falsifizierbar sein soll?

Raum- und Zeitstellen sind wesensmäßig unanschaulich. Sie bedürfen – das ist hypothetisch zu fordern und in konstruktiver Absicht zu unterstellen – wahrnehmbarer “Gegenstände”, die sie markieren. Zwar widerspricht eine solche Annahme anscheinend der sprachanalytischen These, daß uns Gegenstände und die Bezugnahme auf sie nicht “gegeben” sind, sondern sich in der Verwendung singulärer Termini nach Maßgabe bestimmter Regeln erst konstituieren. Aber nur sie weist den Weg zu den sogenannten Sortalprädikaten, die genau diese Funktion der Markierung erfüllen.

Die Angabe raumzeitlicher Relationen macht <die Wahrnehmungssituation> Wahrnehmungssituationen unterscheidbar. Als Einzelne voneinander abhebbar werden sie durch die Festlegung ihrer Ausdehnungskoeffizienten mittels des Raumzeitstellensystems. Die Verwendung der Sortalprädikate schließlich macht sie wahrnehmbar.

Sortale charakterisieren “räumliche Konfigurationen”, d.h. sind “Gestaltprädikate”, grenzen aber diese Gestalten nicht unbedingt scharf ab. Sie enthalten “ein Kriterium des Identifizierens und des Unterscheidens, indem sie vorzeichnen, ‘was alles, worauf gezeigt werden kann, zu dem einen Gegenstand gehört und was nicht.’” Grammatisch unterscheiden sie sich von anderen Prädikaten dadurch, daß ihnen der bestimmte oder unbestimmte Artikel vorangeht. Sie ermöglichen den Dauerbezug auf Wahrnehmungssituationen und damit ihre Zählbarkeit. Allerdings ist das nur eine “akzidentelle” Eigenschaft; “essentiell” ist die Charakterisierung der raumzeitlichen Konfiguration. [Die Zählbarkeit ist „akzidentell“, weil sie eine Folge der primären Leistung des Sortals ist. „Essentiell“ ist dessen Fähigkeit, die raumzeitliche Gestalt so zu charakterisieren, daß bestimmt werden kann, was zu demselben Gegenstand gehört und was nicht. Erst aufgrund dieser Abgrenzung werden Dauerbezug und Zählung möglich.]

So wie Sortalprädikate Raumstellen markieren, erfüllen für Zeitstellen dieselbe Funktion Prädikate, die Veränderungen charakterisieren. Veränderungen sind definiert durch “den Übergang von einem Zustand zu einem anderen Zustand” innerhalb der zeitlichen Ganzheit des Ereignisses. Gemeint sind z.B. “Sonnenaufgang” oder das “Verstummen eines Tones”. (vgl. 456f)

Wieder handelt es sich um eine wechselseitige Abhängigkeit, denn es “ändert der Umstand, daß wir nur mittels durch Sortals bestimmter Gegenstände Raumstellen markieren können, nichts daran, daß wir auch umgekehrt das sortale Prädikat nur mittels der Hervorhebung von Raumstellen zusammen mit dem Identitätszeichen erklären können, ja es ist gerade dieses Wesen der sortalen Prädikate, wodurch es eben möglich wird, daß mittels solcher Gegenstände Raumstellen markierbar werden.” (461)

Es zeigt sich, daß der durch die Sortale hinzugekommene Gesichtspunkt auch in seinen Ergebnissen die bisherigen Ergebnisse “nur differenziert, nicht sprengt.” (452) Die Rede von den “Gestaltprädikaten” ist nicht etwa ein Rückfall in die Vorstellungstheorie. Denn die Vorstellung der sortalbestimmten Gegenstände ist in keinem Sinne metaphorisch; “das Vorstellbare daran wäre ja nur ein Typus, ein Bild, und würde das Gemeinte noch nicht als Einzelnes und von anderem Gleichartigem Unterscheidbares konstituieren.” (460) Es “kreuzen” (vgl.475) sich hier gleichsam zwei wechselseitige Abhängigkeiten: die der objektiven und subjektiven Lokalisierung mit derjenigen der sortalbestimmten Raumzeitstellen.

3.4.2. “Existenz”
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Ebensowenig wie “Gegenstand” kann der seit Russells Umdeutung singulärer Aussagen in generelle prekäre Ausdruck “Existenz” als Prädikat aufgefaßt werden. Der generelle Aussagesatz behauptet die Existenz des Gegenstandes mit oder setzt sie voraus. Im Zusammenhang mit seiner Theorie des logischen Eigennamens hatte Russell diese Interpretation geradewegs in das Dilemma geführt, daß, obwohl es keine Möglichkeit gibt, den Gegenstandsbezug anders als durch die Verwendung genereller Existenzsätze erklärbar zu machen, es trotzdem singuläre Aussagen geben muß, die unmittelbar – im Sinne des Stehens-für – auf Gegenstände bezugnehmen.

Sobald einmal das System der Raumzeitrelationen konstituiert ist, konstituiert sich auch eine unendliche Mannigfaltigkeit von Raum- und Zeitstellen. Allerdings sind das System der Raumzeitrelationen und das Raumzeitstellen-System auf eine endliche Mannigfaltigkeit von materiellen, d.h. sortalbestimmten Gegenständen und Ereignissen als wahrnehmbare Bezugspunkte angewiesen. [Dies ist erforderlich, weil Raum- und Zeitstellen selbst unanschaulich sind. Sie können in der Wahrnehmung nur dadurch bestimmt und wiedergefunden werden, daß wahrnehmbare, sortalbestimmte Gegenstände und Ereignisse als Markierungen dienen, an denen raumzeitliche Relationen festgemacht werden. Die wahrnehmbaren Gegenstände bilden also nicht das Raumzeitsystem, sondern liefern die empirischen Bezugspunkte, an denen seine Stellen identifizierbar werden.] Gleichzeitig decken sich aber nur einige Raumzeitstellen mit den Ausdehnungen der sortalbestimmten Gegenstände. Und eben darin deutet sich ein hinsichtlich der Rede von der Existenz wichtiger Umstand an: die Bezugnahme singulärer Termini, die Raumzeit-Stellen identifizieren, kann nicht scheitern! Es ist daher auch “sinnlos, nach ihrer möglichen Nichtexistenz zu fragen, und deswegen ist es überhaupt sinnlos, von der Existenz solcher Gegenstände zu sprechen.” (464)

Dadurch kommt aber auch die Lösung des alten Dilemmas in Sicht: Wer sich mittels singulärer Termini auf Raumzeitstellen bezieht, macht eine singuläre Aussage. Denn Raumzeitstellen implizieren einen Bezug auf alle, ohne daß eine Existenz mitbehauptet oder vorausgesetzt würde. Wer Raumzeitstellen identifiziert, gibt an, die wievielte Raumzeitstelle in der geordneten Reihe aller Raumzeitstellen er meint. Es ist keine Überprüfung erforderlich<, sie wäre absurd>; sie wäre absurd. Die Gesamtheit aller Raumzeitstellen ist ja das Verifikationsfeld, auf dem die mittels genereller Aussagen spezifizierten Verifikationssituationen aufgesucht werden müssen, um festzustellen, ob ihnen die jeweiligen Eigenschaften zukommen oder nicht. Zu prüfen ist also, ob die spezifizierten Gegenstände an den angegebenen Raumzeitstellen vorkommen, sich befinden usw. und dann, ob die Prädikate zutreffen oder nicht. Aber die Lösung kommt auch wirklich nur in Sicht. Unklar bleibt auch weiterhin, was unter Vorkommen, Sich-Befinden usw. zu verstehen ist.

Literatur
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Ernst Tugendhat: Vorlesungen zur Einführung in die sprachanalytische Philosophie. Frankfurt/M 1976. = stw 45

Anmerkungen
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Zitate sind durch Seitenzahlangabe in der Klammer unmittelbar hinter der Zitierung vermerkt. Sinngemäß oder fast wörtlich übernommene Wendungen [werden] durch vorangestelltes: (vgl. – ) gekennzeichnet. Hochgestellte Ziffern schließlich verweisen auf die Anmerkungen. Alle Angaben beziehen sich ausschließlich auf die “Vorlesungen …”.


  1. Das ausschließliche Interesse am Satz verstellte vielen Semantikern sogar den Blick für die Aufklärung des Verhältnisses von singulären Termini und Gegenstand; vgl. 408f “Der unbefriedigende Zustand, in dem sich überhaupt die Semantik der singulären Termini befindet, hat seinen Grund …” ↩︎

  2. Die Frage nach dem Satzverstehen weist in Bezug auf nicht-gegenständliche Bewußtseinsweisen über sich hinaus. Doch müssen über sie zuerst sprachanalytisch-gereinigte Kategorien und Begriffe in der Auseinandersetzung mit der Tradition entwickelt werden, bevor die <Satz orientierte> satzorientierte Sprachanalyse ihrerseits in einer erweiterten Fragestellung aufgehoben werden kann. Problematisch vor allem der Begriff der Formalisierung, d.h. wie er ausgedehnt werden kann, und was an seine Stelle zu treten hat. ↩︎

  3. Propositionales Bewußtsein und Existenz: vgl. (102) ↩︎

  4. Besonders fragwürdig im dt. Idealismus, wo diese Beziehung in eine Subjekt-Objekt-Beziehung “formalisiert” wurde; vgl.(88) ↩︎

  5. Vom [späten] Wittgenstein ausgehend ↩︎

  6. Von Frege über den frühen Wittgenstein, Carnap und Tarski und Davidson u.a. ↩︎

  7. Die Rede von der “Garantie” stammt von Searle ↩︎

  8. Vgl. (443-49); Frage gehört in die Durchführung ↩︎

  9. Vgl.(378) ↩︎

  10. Wenn nach einer kausalen Erklärung gefragt wäre, so sind, meint Tugendhat, “physiologische Hypothesen (des Gegenstandsbezuges) der introspektionistischen Hypothese vorzuziehen” vgl. (205f) ↩︎

  11. Zum Rekurs auf die Zeichenverwendung überhaupt vgl. (482)!! ↩︎

  12. Vgl. auch schon (35-40) ↩︎

  13. <D.h.: was durch eine bestimmte Verwendung der Zeichen geleistet wird, ersetzt nicht etwas, was auch ohne diese Zeichen zu leisten wäre.> Gemeint ist: Eine spezifisch sprachanalytische Erklärung behandelt die Leistung sprachlicher Ausdrücke nicht als etwas, das unabhängig von ihrer Verwendung bereits gegeben wäre; sie erklärt vielmehr, wie diese Leistung durch den regelgeleiteten Gebrauch der Zeichen zustande kommt. ↩︎

  14. Eigennamen können – in traditionellem Verständnis – nur für Gegenstände, die auch existieren, [stehen]; demonstrativ-deiktische Ausdrücke stehen nicht an und für sich für Gegenstände, sondern nur, wenn sie in bestimmter Weise, wie in Russells Theorie des logischen Eigennamens, interpretiert werden. ↩︎

  15. 22.Vorlesung: Russell und Strawson, besonders (377f) ↩︎

  16. Nach herkömmlichem Verständnis gibt es drei Klassen singulärer Termini: Eigennamen, Kennzeichnungen und deiktische Ausdrücke ↩︎

  17. <Mitbehauptet oder vorausgesetzt = Streit zwischen Russell und Strawson, vgl.(389)> Ob die Existenz mitbehauptet oder vorausgesetzt wird, ist Gegenstand des Streits zwischen Russell und Strawson; vgl. (389). ↩︎

  18. vgl. Punkt 3.4.2. “Existenz” ↩︎

  19. Kritik an Kommunikationstheoretikern vgl. (392f); Metasprachentheoretiker kritisiert Tugendhat immer wieder, weil sie nicht tief genug bohren ↩︎

  20. Formulierung von Searle ↩︎

  21. Vgl. besonders (409) und überhaupt die 24.Vorl. ↩︎

  22. Darin kommt die “Asymmetrie” von singulären Termini und Prädikaten zum Ausdruck. <Die sinnvolle Anwendung eines Prädikates setzt die Gegenstandskonstitution voraus.> [Zur genaueren Bestimmung dieses asymmetrischen Verhältnisses ist jedoch insbesondere (488) zu berücksichtigen; vgl. insgesamt (487f).] ↩︎